Metalcorp-Anleihe 2017/22: Quorum für 2. AGV wird erreicht – Anmeldungen von 42,8% des ausstehenden Anleihevolumens
Pressemitteilung der Metalcorp Group S.A.:
Erforderliches Quorum für die 2. Gläubigerversammlung am 18. November 2022 gesichert
Die Metalcorp Group S.A. gibt bekannt, dass sich insgesamt 42,8 % der ausstehenden Schuldverschreibungen 2017/2022 frist- und formgerecht zur 2. Gläubigerversammlung am 18. November 2022 um 12 Uhr in Frankfurt am Main angemeldet haben. Damit ist das für die Beschlussfähigkeit der 2. Gläubigerversammlung erforderliche Quorum von mindestens 25 % gesichert.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) hat am 15. November 2022 einen mit der Metalcorp Group inhaltlich abgestimmten Gegenantrag gestellt. Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group: „Wir empfehlen den Inhabern der Anleihe 2017/2022, allen neuen Beschlussvorschlägen der SdK zuzustimmen. Wie von uns angekündigt, haben wir im Dialog mit wichtigen Anlegergruppen daran gearbeitet, einen Weg zu finden, der allen Seiten die Perspektive sichert, die Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortzuschreiben und die Anlegerinteressen vollumfänglich bedient. Wir sind uns sicher, dass wir mit den neuen Beschlussvorschlägen einen ganz wichtigen Schritt erreicht haben. Deshalb gehen wir angesichts des uns bisher vorliegenden Stands der Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sowie der Indikationen von Vertretern größerer Anlegergruppen, die zur 2. Gläubigerversammlung angemeldet sind, von einer breiten Zustimmung am 18. November 2022 zu den mit uns abgestimmten Vorschlägen der SdK aus.“
Der Gegenantrag sowie weitere Informationen zur 2. Gläubigerversammlung können auf der Unternehmenswebseite abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/.
Metalcorp Group S.A.
Foto: pixabay.com
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