nachträglich zum 02.10. eines jeden Jahres (erstmals 2018)
Zinskonvention
act/act
Laufzeit
5,0 Jahre
Rang
erstrangig
Besicherung
Covenants / Kündigungsrechte Gläubiger
Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger u.a. bei: Kontrollwechsel Nichteinhaltung der Ausschüttungsbeschränkung in Höhe von 50 % des IFRS-Konzernjahresüberschusses weiteren in den Anleihebedingungen aufgeführten Gründen (siehe Wertpapierprospekt) Negativverpflichtung
Kündigungsrecht des Emittenten
vorzeitig im Falle einer Änderung oder Ergänzung der steuerrechtlichen Vorschriften Ordentliches Kündigungsrecht: ab dem 02.10.2020 zu 104 % des Nennbetrags ab dem 02.10.2021 zu 102 % des Nennbetrags
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.