Metalcorp und SdK einigen sich auf Anleihebedingungen für Verlängerungs-Zeitraum der Metalcorp-Anleihe 2017/22 – 2. AGV am 18.11.2022

Dienstag, 15. November 2022


Einigung – die Metalcorp Group S.A. und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) haben sich auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag für die am 18. November 2022 in Frankfurt am Main stattfindende zweite Gläubigerversammlung (2. AGV) der Metalcorp-Anleihe 2017/22 (ISIN: DE000A19MDV0) geeinigt. Diese sieht nun wie folgt aus:

  • Die SdK schlägt in Abstimmung mit der Metalcorp Group und in Ergänzung zu den Vorschlägen der Gesellschaft (Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr und erhöhter Zinskupon von 8,50 % p.a.) einerseits eine Flexibilisierung der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in Teilbeträgen und zum Nennbetrag) und andererseits feste Teilrückzahlungen vor (Beträge von 8 Mio. Euro zum 31. März 2023 und 8 Mio. Euro zum 30. Juni 2023).
  • Daneben schlägt die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/26 vor und möchte im Wege der Klarstellung die bereits gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge werden ergänzt durch Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.

Hinweis: Der Gegenantrag kann unter folgendem Link auf der Webseite der Metalcorp abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/.

Was bedeutet das nun für die Anleihegläubiger?

Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.

Anleihegläubiger werden von Metalcorp gebeten, das auf der vorgenannten Webseite erhältliche ergänzte Vollmachts- und Weisungsformular zur Erteilung von Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu verwenden. Sollten Anleger bereits das ursprüngliche Formular genutzt haben, können sie auch auf Seite 2 des Formulars handschriftlich die Gegenanträge einfügen und ankreuzen. Bitte bezeichnen Sie diese als Antrag Nr. „1.2 SdK“, „2.2 SdK“ und „3.2 SdK“. Da die SdK in Abstimmung mit der Metalcorp Group zu allen drei Tagesordnungspunkten Gegenanträge gestellt hat, muss zu jedem Tagesordnungspunkt ein Gegenantrag genannt werden, damit erkennbar ist, wofür oder wogegen gestimmt wird. Anleihegläubiger werden gebeten, wenn sie für die Gegenanträge der SdK stimmen wollen, nur diese anzukreuzen und nicht die Vorschläge der Gesellschaft.

Anmeldung zur 2. AGV noch bis 15. November um 24 Uhr möglich

Metalcorp liegen nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Anmeldungen vor. Das Unternehmens-Management geht davon aus, insbesondere durch weitere in Aussicht gestellte Anmeldungen (u. a. durch die SdK und ihr nahestehende Anleihegläubiger), dass das Quorum und die Zustimmung bei der 2. AGV am Freitag erreicht werden. Die Metalcorp Group bittet dennoch alle Inhaber der Anleihe 2017/2022, persönlich oder per Vollmacht von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und sich rechtzeitig bis zum 15. November 2022 um 24 Uhr (MEZ) anzumelden.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

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