Ekosem-Agrar-Anleihen: Gemeinsamer Vertreter und SdK raten zu Stimmrechts-Ausübung – Info-Call am 23. Mai

Mittwoch, 8. Mai 2024


Pressemitteilung der e.Anleihe GmbH:

Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen

  • Erste Gläubigerversammlungen der Ekosem-Agrar AG waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig – zweite Versammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024

  • Virtuelle Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen für Donnerstag, 23. Mai 2024, 17:00 Uhr geplant

  • Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, rät den Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht wahrzunehmen.

Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.

Die Emittentin hat nun zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni eingeladen, bei der ein reduziertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist. Die Einladungen wurden von der Emittentin am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich „Kapitalmarkt“ veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.

Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr geplant

Der gemeinsame Vertreter stimmt derzeit mit der Emittentin letzte Rückmeldungen zu den Anliegen ab, die Anleihegläubiger im Rahmen der nicht beschlussfähigen Versammlungen am 2. Mai 2024 und im gemeinsamen Gespräch der e.Anleihe GmbH gestellt hatten.

Die Auswertung dieser Rückmeldungen wird Basis für die nächste gemeinsame Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH und der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. für die Anleihegläubiger zur Vorbereitung der zweiten Gläubigerversammlungen sein.

Die Informationsveranstaltung wird voraussichtlich am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr stattfinden. Eine entsprechende Einladung mit Anmeldedaten wird kurzfristig veröffentlicht.

Sperrvermerke bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen

Unabhängig davon, wie sich die Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der Emittentin positionieren werden, weisen der gemeinsame Vertreter und die SdK nochmals auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung der Stimmrechte in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen hin. Nur hierdurch können die Anleihegläubiger ihre Interessen wirksam wahrnehmen.

Anleihegläubigern wird dringend geraten, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die Feier- und Ferientage im Mai muss hier möglicherweise mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.

Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen, können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf Homepage der SdK unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/verfügbar. Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk der Depotbank notwendig.

e.Anleihe GmbH

Foto: pixabay.com

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