PEINE GmbH: Anleihegläubiger erstreitet Versäumnisurteil gegen Garantiegeber
Pressemitteilung des RA Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:
PEINE GmbH Unternehmensanleihe – Anleihegläubiger erstreitet Versäumnisurteil gegen Garantiegeber
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PEINE GmbH – Amtsgericht – Insolvenzgericht Wilhelmshaven (Az.: 10 IN 6/21), Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Michael Waculik, wurden durch den Gemeinsamen Vertreter fristwahrend die Forderungen der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Wertpapieren zur Insolvenztabelle angemeldet.
Im Rahmen der Schuldverschreibungsgläubigerbeschlussfassung im Jahr 2018 wurden seitens der Schuldverschreibungsgläubiger diverse Maßnahmen zur Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNFX0 / WKN A1TNFX; nachfolgend „Unternehmensanleihe“) zur Unterstützung der Restrukturierung der Emittentin beschlossen. Den Anleihegläubigern wurde hierbei insbesondere eine Garantie des Mutterkonzerns der Emittentin, Shandong Ruyi Technology Group Co. Ltd. (nachfolgend „Shandong Ruyi“), für Forderungen aus der Schuldverschreibung angetragen.
Wie dem Gemeinsamen Vertreter nun zur Kenntnis gebracht wurde, hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Gläubiger der Unternehmensanleihe klageweise den Garantiegeber aus der Garantie in Anspruch genommen. Das Landgericht Frankfurt am Main, 7. Zivilkammer, hat nach Prüfung den Anspruch für schlüssig befunden und Versäumnisurteil auf Zahlung gegen Shandong Ruyi erlassen (Az. Landgericht Frankfurt am Main, 2-07 O 114/21).
Derartige Ansprüche aus Sicherheiten, welche außerhalb des Wertpapiers verhaftet oder begründet sind, unterfallen nicht dem gesetzlichen Tätigkeitsauftrag und Vertretungsumfang des Gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren der Emittentin, § 19 Abs. 3 SchVG. Anleihegläubiger, die diese Ansprüche verfolgen möchten, müssen dies in Eigeninitiative tun und sollten sich entsprechender Beratung versichern. Der Gemeinsame Vertreter informiert hiermit über diesen Zusammenhang überobligatorisch zu seiner Berichtspflicht, da die Entscheidung für Anleihegläubiger von Relevanz sein könnte.
RA Christian H. Gloeckner, Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der PEINE GmbH
Foto: pixabay.com
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