Singulus Technologies AG: Kreditgeber verlängert Testat-Frist bis 31.03.2023
Adhoc-Mitteilung der Singulus Technologies AG:
Vorlagefrist der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 durch wichtigsten Kreditgeber verlängert
Das zuständige Landgericht hatte der Gesellschaft bestätigt, dass keine Anfechtungsklagen eingegangen sind und mit der nun eingetretenen Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 20. September 2022 betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H hat der wichtigste Kreditgeber der Gesellschaft, eine internationalen Großbank, heute mitgeteilt, die Frist zur Vorlage der Testate für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die Testate für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 bis zum 31. Januar 2023 erteilt werden können.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
Zum Thema
SINGULUS: Anleihegläubiger stimmen temporärem Verzicht auf mögliche Kündigungsrechte zu
Singulus Technologies: 2. AGV am 20.09.22 um 10 Uhr in Frankfurt am Main
Singulus Technologies AG: Kreditgeber verlängert Vorlagefrist für Jahresabschluss 2020
Singulus Technologies AG einigt sich mit Kreditgebern auf Frist-Verlängerung des Testates
Singulus Technologies AG: 30-tägige Frist zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021
Singulus konzentriert Fertigungskapazitäten am Unternehmenssitz
SINGULUS TECHNOLOGIES erhält Darlehen über 10 Mio. Euro
Singulus Technologies AG erhält Auftrag für Vakuum-Beschichtungsanlage von ZSW Baden-Württemberg
SINGULUS TECHNOLOGIES: Aufnahme des geplanten 4 Mio. Euro-Darlehens steht kurz bevor
SINGULUS TECHNOLOGIES AG schließt neuen Kreditvertrag über 4 Mio. Euro ab
9-Monatszahlen: SINGULUS TECHNOLOGIES mit Umsatz- und Ergebnissteigerungen
SINGULUS TECHNOLOGIES AG verschiebt 2. Gläubigerversammlung
Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren