S.A.G. Solarstrom AG i.L.: Anleihegläubiger erhalten weitere Abschlagszahlung

Adhoc-Mitteilung der S.A.G. Solarstrom AG i.L.:
Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 und der Anleihe 2010/2015 erhalten weitere Abschlagszahlung
Die Gläubiger der Anleihe 2011/2017 (ISIN DE000A1K0K53/ WKN A 1K0K5) und der Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4 / WKN A1E84A) der S.A.G. Solarstrom AG i.L., Freiburg i.Br., erhalten eine zweite Abschlagzahlung in Höhe von 11 % auf deren festgestellte Forderungen.
Die Teilausschüttung in Höhe von 11% auf die festgestellten Forderungen der Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 an die Depotbanken der Anleihegläubiger wird am 13. Juni 2019 auf die Bestände am 12. Juni 2019 nach Handelsschluss erfolgen.
Die Teilausschüttung in Höhe von 11% auf die festgestellten Forderungen der Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2015 an die Depotbanken der Anleihegläubiger wird am 12. Juni 2019 auf die Bestände am 11. Juni 2019 nach Handelsschluss erfolgen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Schluss-, oder Abfindungszahlung, sondern um eine weitere Abschlagszahlung. An der seitens des Insolvenzverwalters erwarteten Insolvenzquote von voraussichtlich insgesamt ca. 50 % auf die festgestellten Forderungen hat sich nichts geändert.
S.A.G. Solarstrom AG i.I.
Foto: pixabay.com
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