Metalcorp-Anleihe 2017/22: SdK stellt Gegenantrag für Abstimmung ohne Versammlung
Pressemitteilung der Metalcorp Group S.A.:
Gegenantrag der SdK zu den Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung vom 22. bis zum 25. Oktober 2022
Die Metalcorp Group S.A. hat gestern einen Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/2022 vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 erhalten. Die SdK schlägt u. a. einen erhöhten Coupon sowie einerseits eine Flexibilisierung der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in Teilbeträgen und zum Nennbetrag) und andererseits anlassbezogene und feste Teilrückzahlungen vor. Eine anlassbezogene Teilrückzahlung soll erfolgen, sobald Metalcorp das derzeit in Guinea lagernde und ab November 2022 zu verschiffende Bauxit verkauft hat, spätestens Ende Mai 2023. Feste Teilrückzahlungen sollen Ende März 2023 und Ende Mai 2023 erfolgen, wobei die anlassbezogene Teilrückzahlung angerechnet wird.
Daneben schlägt die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/2026 vor und möchte im Wege der Klarstellung die bereits gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge werden ergänzt durch Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.
Metalcorp hat die Vorschläge der SdK noch nicht abschließend prüfen können, begrüßt diese jedoch grundsätzlich als ersten Schritt zu einer Einigung mit den Anleihegläubigern. Metalcorp hat in den letzten zwei Wochen intensive und konstruktive Gespräche mit zahlreichen Anleiheinvestoren geführt, aus denen sich nach Auffassung der Gesellschaft ein Weg für eine Einigung über die Modalitäten der Prolongation der Anleihe 2017/2022 abzeichnet. Metalcorp wird daher die Gegenanträge der SdK im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/2022 vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 zur Abstimmung stellen, behält sich aber für den Fall, dass diese die erforderliche Mehrheit und das Quorum erhalten sollten, vor, einzelnen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zuzustimmen.
Der Gegenantrag kann unter folgendem Link auf der Webseite der Metalcorp abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/.
Anleihegläubiger werden gebeten, das auf der vorgenannten Webseite erhältliche ergänzte Stimmabgabeformular zu verwenden. Sollten Anleger bereits das ursprüngliche Stimmabgabeformular genutzt haben, können sie auch auf Seite 3 des Formulars handschriftlich die Gegenanträge einfügen und ankreuzen. Bitte bezeichnen Sie diese als Antrag Nr. „2.1-SdK“, „2.2-SdK“ und „2.3 SdK“. Da die SdK zu allen drei Tagesordnungspunkten Gegenanträge gestellt hat, muss zu jedem Tagesordnungspunkt ein Gegenantrag genannt werden, damit erkennbar ist, wofür oder wogegen gestimmt wird.
Sollte die Abstimmung ohne Versammlung nicht das erforderliche Quorum erreichen, wird Metalcorp zeitnah zur 2. Gläubigerversammlung voraussichtlich am 18. November 2022 einladen. Anleihegläubiger werden gebeten, dies bei der Abforderung des besonderen Nachweises mit Sperrvermerk von ihrer Depotbank möglichst frühzeitig zu berücksichtigen. Im Falle der Einladung zur 2. Gläubigerversammlung wird Metalcorp am 27. Oktober 2022 um 17 Uhr einen Investorencall abhalten sowie zum aktuellen Stand der Abstimmung und der Gespräche mit den Anleiheinvestoren informieren.
Metalcorp Group S.A.
Foto: pixabay.com
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