SeniVita-Wandelanleihe (A13SHL): Gläubigervertreter lädt zur Abstimmung ohne Versammlung zwischen 20.05. und 22.05.2021

Mittwoch, 12. Mai 2021


Abstimmung über die 6,50%-Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG (ISIN: DE000A13SHL2) – der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen (msz Rechtsanwälte), lädt in Absprache mit dem SeniVita-Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl die Inhaber der SeniVita-Wandelanleihe 2015/2020 zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Abstimmung über Änderungen der Anleihebedingungen sowie weitere Punkte findet im Zeitraum vom 20. Mai 2021 um 0 Uhr bis zum 22. Mai 2021 um 24 Uhr statt.

Hintergrund: Die SeniVita Social Estate AG hat am 29.01.2021 Insolvenz angemeldet. Mit Beschluss vom 01.04.2021 hat das Arbeitsgericht Bayreuth das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl zum Insolvenzverwalter bestellt.

Abstimmungspunkte

Aufgrund des Insolvenzverfahrens können die Anleihegläubiger nun einige Entscheidungen treffen. In der Abstimmung ohne Versammlung werden folgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt:

TOP 1: Beschlussfassung über Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Freigabe und Verwertung von Sicherheiten

TOP 2: Beschlussfassung des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prüfung und etwaigen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

TOP 3: Beschlussfassung über die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und Erstattung seiner Haftpflichtversicherungsprämie

TOP 4: Zustimmung der Gläubiger zu einer „Vorab-Befriedigung“ der Gläubiger, welche eine Überbrückungsfinanzierung zur Finanzierung von Verfahrenskosten und der Kosten des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stellen

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Änderung der Anleihebedingungen

INFO: Weitere Informationen zu den Abstimmungspunkten finden Sie hier.

Stimmabgabe

Die Abstimmung ohne Versammlung wird vom Abstimmungsleiter, dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger geleitet. Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von Donnerstag, den 20. Mai 2021 um 0:00 Uhr bis Samstag, den 22. Mai 2021, um 24:00 Uhr in Textform gegenüber dem Abstimmungsleiter abgeben.

Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse:

Gustav Meyer zu Schwabedissen
c/o mzs Rechtsanwälte
Goethestraße 8
D-40237 Düsseldorf
Per Fax: +49 211 6900224
Per Mail: senivita@mzs-recht.de

Hinweis: Dem Stimmabgabedokument sind ein Nachweis des Anteilsbesitzes oder eine Vollmacht bei Vertretung beizufügen.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SeniVita Social Estate AG

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