Eigeninsolvenzantrag der SeniVita-Gruppe – Restrukturierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts

Montag, 1. Februar 2021


Pressemitteilung der SeniVita Social Estate AG:

Eigeninsolvenzantrag der SeniVita-Gruppe

Restrukturierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts

Die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Geschäftsbetriebe aller zwölf Pflegeeinrichtungen der SeniVita Social Estate AG und ihrer Tochtergesellschaften sind sichergestellt.

Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) sowie weitere Gesellschaften der Gruppe haben am 29.01.2021 Insolvenzantrag gestellt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl aus der Kanzlei Dr. Beck & Partner bestellt.

Die SSE AG entwickelt, baut und projektiert Pflegeimmobilien und ist Betreiberin von neun Pflegeeinrichtungen in Nordbayern und drei Häuser im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Der Fokus liegt auf dem modularen Pflegekonzept der „AltenPflege 5.0“, welches die drei Bausteine seniorengerechte Wohnung, ambulante Pflege und Tagespflege kombiniert.

In den Pflegeeinrichtungen ist die Versorgung der Bewohner weiterhin durch die Mitarbeiter und Pflegekräfte vollumfänglich sichergestellt. Die betrieblichen Strukturen der SSE AG und ihren Tochtergesellschaften sind intakt. Die Löhne und Gehälter der ca. 330 Mitarbeiter in den zwölf Einrichtungen sowie der Verwaltung sind über das Insolvenzgeld abgedeckt.

Die Mitarbeiter wurden bereits schriftlich informiert. Im Rahmen von Mitarbeiterversammlungen werden das weitere Vorgehen und die Perspektiven für die Einrichtungen Anfang nächster Woche erläutert.

Gegenstand des Restrukturierungskonzepts ist der Erhalt sämtlicher Einrichtungen. Durch den Erhalt des Werts der Unternehmensgruppe werden die Interessen der Gläubiger bestmöglich gewahrt.

SeniVita Social Estate AG

Fotos: SeniVita Social Estate AG

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