SeniVita Social Estate AG: Zinszahlung der Anleihe 2015/25 (A13SHL) bis 30.09.20 gestundet – Neue Anleihe im Visier?

Donnerstag, 28. Mai 2020


Stundung der Zinszahlung bis zum 30. September 2020 – die seit 12. Mai 2020 fällige Zinszahlung in Höhe von mindestens 2% auf die Anleihe 2015/25 (WKN: A13SHL) der SeniVita Social Estate AG (SSE) wird bis einschließlich 30. September 2020 gestundet. Das teilte der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, der Emittentin nach Abstimmung mit dem Gläubigerbeirat mit.

Weitere Anleihemittel anvisiert?

Die für die Zinszahlung ursprünglich eingeplanten Mittelzuflüsse verzögern sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf geplante Immobilientransaktionen der SSE-Gruppe.

Parallel zu diesen Transaktionen prüft die SSE AG nach eigenen Angaben derzeit alternative Optionen zur kurzfristigen Generierung zusätzlicher Finanzmittel, auch unter weiterer Nutzung des Anleihemarktes.

Börsenhandel ausgesetzt

Im Zuge der Anpassung der Anleihe 2015/25, die am 11. Mai 2020 rechtswirksam wurden, kam es zur Aussetzung des Handels durch die Deutsche Börse. Auf Basis eines entsprechenden Antrags soll der Handel in der Anleihe nach Auskunft der Deutschen Börse kurzfristig wieder aufgenommen werden.

ANLEIHE CHECK: Die SSE-Anleihe (WKN A13SHL) wurde unlängst um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 verlängert. Neben der Laufzeitverlängerung, wird der Zinssatz der Anleihe von vormals 6,50 % p.a. auf 8,5 % p.a. erhöht. Dabei wird nach einem jährlichen Stufenplan nur ein Teil des Zinses ausgezahlt, um die Liquiditätsbelastung an die Leistungsfähigkeit der SSE während der Transformation anzupassen. Der nicht ausgezahlte Zinsanteil soll am Ende der Laufzeit als einmalige Zusatzzahlung geleistet werden. Die Anleihe hat ein platziertes Volumen von 44,6 Mio. Euro.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SeniVita Social Estate AG

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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