Corona-Krise: SeniVita Social Estate AG verschiebt AGV – Online-Abstimmung erneut möglich

Mittwoch, 18. März 2020


Pressemitteilung der SeniVita Social Estate AG:

Corona-Krise und Versammlungsverbot in Bayern zwingen SeniVita Social Estate AG zu Verschiebung der Gläubigerversammlung

– Entwickler und Betreiber von Pflegewohnimmobilien plant, das Treffen auf Basis einer erwarteten behördlichen Ausnahmegenehmigung am 7. April 2020 abzuhalten statt am 31. März 2020

– Gläubigern wird aufgrund der Gefährdungslage durch das Virus empfohlen, nicht persönlich anzureisen, sondern die Versammlung online zu verfolgen und im Vorfeld ihre Fragen zu stellen

– SeniVita lädt darüber hinaus vorsorglich zu einer erneuten Abstimmung ohne Versammlung ein

– Vorstandsvorsitzender Dr. Horst Wiesent: „Wir werden alles tun, um Gläubigern die virtuelle Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen“

Aufgrund des in Bayern landesweit ausgerufenen Versammlungsverbots infolge der Coronavirus-Krise ist die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) gezwungen, Ort und Zeit der für den 31. März 2020 geplanten Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) zu verändern. Die Gläubigerversammlung soll nun am 7. April 2020 um 12:00 Uhr in Bayreuth stattfinden, die genaue Adresse wird mit der Einladung bekanntgegeben.

Anleihegläubiger, die aufgrund der momentanen erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben nicht vor Ort an der Versammlung teilnehmen wollen oder können, werden die Möglichkeit erhalten, diese online zu verfolgen. Sie werden zudem bereits im Vorfeld ihre Fragen bei der Gesellschaft einreichen können, die von der SSE AG während der Versammlung oder, soweit möglich, bereits vorab auf ihrer Homepage beantwortet werden.

Möglich ist die Verschiebung durch die erwartete Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen lokalen Behörden. Da jedoch unerwartete Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden können, fordert die SSE AG die Gläubiger vorsorglich zu einer Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung auf, und zwar innerhalb des Zeitraums Samstag, 4. April 2020 um 0:00 Uhr bis Dienstag, 7. April 2020 um 24:00 Uhr.

Beschlussgegenstand ist die bereits kommunizierte Modifikation der am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fälligen Wandelanleihe, um die Finanzierung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften sicherzustellen. In der neuen Einladung hat sich die Gesellschaft den mit dem designierten gemeinsamen Vertreter und der FINEXIS S.A. abgestimmten Gegenantrag zu Eigen gemacht und stellt diesen direkt als Beschlussvorschlag zur Wahl. Materiell ist im Kern vorgesehen, die Laufzeit der Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern.

Dr. Horst Wiesent, Vorstandsvorsitzender der SeniVita Social Estate AG: „Die Ausnahmesituation, die wir alle derzeit wegen der Corona-Krise erleben, zwingen uns zu einem außergewöhnlichen Vorgehen. Wir können mit der Verschiebung der Gläubigerversammlung nicht warten, denn der Fortgang der eingeleiteten Restrukturierung der SeniVita Social Estate AG hängt existenziell von der Unterstützung der Anleihegläubiger ab. Da ungeachtet dessen der Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen muss, werden wir alles tun, um eine virtuelle Teilnahme unserer Investoren zu ermöglichen. Ich empfehle allen Gläubigern nachdrücklich, diese Möglichkeit zu nutzen und nicht persönlich anzureisen.“

Weitere wichtige Informationen für Anleihegläubiger:

Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung vom 7. März 2020 bis zum 10. März 2020 teilgenommen oder die sich zu dem ursprünglich vorgesehenen Termin für die Gläubigerversammlung am 31. März 2020 angemeldet haben, müssen sich für den neuen Termin der Gläubigerversammlung erneut anmelden. Sie müssen einen neuen besonderen Nachweis ihrer Schuldverschreibungen mit einem neuen Sperrvermerk einreichen und nochmals abstimmen. Aufgrund der besonderen Situation empfiehlt die Gesellschaft einen einheitlichen Sperrvermerk für die Präsenzversammlung am 7. April 2020, der dann auch im alternativen Falle einer Abstimmung ohne Versammlung Gültigkeit hätte.

Allen Gläubigern wird angeboten, online der Versammlung zu folgen. Alle Gläubiger, die sich fristgerecht anmelden und der SSE AG einen gültigen Sperrvermerk zukommen lassen, erhalten einen Zugangslink und einen persönlichen Internetcode, um sich einwählen und auch Fragen stellen zu können. Das Stimmrecht können Gläubiger bis zum Ende der Generaldebatte per Mail (versammlung@linkmarketservices.de) oder per Fax (an 089/21027-289) durch Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder einen Dritten ihres Vertrauens, z.B. den vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreter, ausüben

SeniVita Social Estate AG.

Foto: SeniVita Social Estate AG

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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