SeniVita Social Estate AG muss in die zweite Runde: Erste Abstimmung über Wandelanleihe verfehlt Quorum – AGV am 31. März 2020

Mittwoch, 11. März 2020


Quorum verfehlt – Abstimmung nicht beschlussfähig. Die am 10. März 2020 um 24.00 Uhr beendete Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2) der SeniVita Social Estate AG (SSE AG) hat das notwendige Teilnahmequorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen knapp verfehlt. Daher lädt die SeniVita Social Estate AG zu einer weiteren Gläubigerversammlung (Präsenzveranstaltung) am 31. März 2020 in Bayreuth ein. Diese Versammlung ist beschlussfähig, sofern die Anwesenden mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen wertmäßig vertreten.

Die SSE AG schlägt den Inhabern der Wandelanleihe unter anderem vor, die Laufzeit der Wandelanleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihe, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist, ist wichtiger Bestandteil der geplanten grundlegenden Transformation der SeniVita-Gruppe.

Hinweis: Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlicht.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SeniVita Social Estate AG

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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