SeniVita Social Estate AG: Zinsstundung bis zum 31. März 2021 vorgesehen

Mittwoch, 23. September 2020


Adhoc-Mitteilung der SeniVita Social Estate AG:

Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger schlägt Zinsstundung bis 31. März 2021 vor; Zinszahlung voraussichtlich im Oktober möglich

Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG), Entwickler und Betreiber von modernen Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, gibt bekannt, dass sie heute ein Schreiben des gemeinsamen Vertreters der Gläubiger ihrer ausstehenden Anleihe 2015/2025 (WKN: A13SHL) erhalten hat. Darin schlägt der gemeinsame Vertreter der Gesellschaft eine weitere Stundung der ursprünglich zum 12. Mai 2020 fälligen Zinsen bis zum 31. März 2021 vor. Hintergrund ist, dass die Zinsen in Höhe von 2,00 % derzeit bis zum 30. September 2020 gestundet sind und voraussichtlich erst in der zweiten Oktoberhälfte 2020 gezahlt werden können. Die Gesellschaft erwartet im Oktober ausreichende Liquiditätszuflüsse aus der Veräußerung von Immobilien, die entsprechenden bindenden Kaufverträge sind bereits abgeschlossen. Die Emittentin strebt daher bislang eine Zahlung der Zinsen innerhalb der sogenannten Grace Period von 20 Tagen gemäß den Anleihebedingungen an.

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat mit seinem Vorschlag auf einen Antrag der Emittentin zur teilweisen Freigabe von Sicherheiten reagiert. Die Emittentin konnte eine Zusage für eine Zwischenfinanzierung über 5,0 Mio. Euro gewinnen, mit der sie alle ihre gestundeten Verbindlichkeiten (außer Gesellschafterverbindlichkeiten) begleichen und das operative Geschäft fortsetzen kann.

Die dafür notwendige Sicherheitenfreigabe hat der gemeinsame Vertreter in seinem heutigen Schreiben abgelehnt. Stattdessen schlägt er die weitere Stundung der Zinsen um sechs Monate vor. Der gemeinsamen Vertreter hat seine Stundung an verschiedene Bedingungen geknüpft. Diese umfassen die Erhöhung des Budgets für die jährliche Vergütung für den Gläubigerbeirat von 10.000 Euro auf 25.000 Euro, die Vereinbarung von Rangrücktritten mit bestimmten anderen Gläubigern, das Verbot der Zahlung an Gesellschaften der Dr. Wiesent-Gruppe und die Verpflichtung, während der Dauer der Stundung sämtliche Gelder aus dem Verkauf von Wohnungen auf ein Treuhandkonto der Anleihegläubiger einzuzahlen.

Die Gesellschaft wird den Vorschlag nunmehr prüfen und in Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern und Gesellschaftern bzw. dem gemeinsamen Vertreter eintreten.

SeniVita Social Estate AG

Foto: SeniVita Social Estate AG

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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