PREOS passt Wandlungspreis für Wandelanleihe 2019/24 (A254NA) auf 6,2526 Euro an

Mittwoch, 6. Oktober 2021


Pressemitteilung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG:

7,5 % Wandelanleihe 2019/2024 – Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850, m:access) teilt den Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) gemäß § 10(p) i.V.m. § 15 der Bedingungen der Wandelanleihe (die „Anleihebedingungen„) mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde.

Am 25. August 2021 hat die ordentliche Hauptversammlung der PREOS eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. Aktiengesetz) (im Wege einer Ausgabe sogenannter Gratisaktien) und die entsprechende Änderung der Satzung der PREOS beschlossen. Dementsprechend wurde das Grundkapital der PREOS von EUR 107.495.532,00 um EUR 5.971.974,00 auf EUR 113.467.506,00 durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 5.971.974,00 der Kapitalrücklage erhöht. Die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln resultierenden Stück 5.971.974 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der PREOS mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 stehen den Aktionären der PREOS im Verhältnis 18:1 zu, sodass auf 18 bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 12. September 2021 in das Handelsregister der PREOS eingetragen. Seit dem heutigen 6. Oktober 2021 (Ex-Tag) werden die Aktien der PREOS ex-Berichtigungsaktien gehandelt.

Die Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2019/2024 der PREOS enthalten in § 10 Regelungen, die zugunsten der Anleihegläubiger einen Verwässerungsschutz insbesondere im Fall bestimmter Kapitalmaßnahmen und Dividendenausschüttungen der PREOS vorsehen.

§ 10(a)(i) der Anleihebedingungen sieht für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der PREOS im Wege der Ausgabe neuer Aktien eine Anpassung des Wandlungspreises vor. Eine solche Anpassung wird gemäß § 10(l)(i), (m), (q) der Anleihebedingungen durch die Berechnungsstelle im Sinne des § 14 der Anleihebedingungen vorgenommen. Die Berechnungen, Anpassungen und Bestimmungen der Berechnungsstelle erfolgen dabei gemäß § 14(c) der Anleihebedingungen in Abstimmung mit der PREOS und sind (soweit nicht ein offenkundiger Fehler vorliegt) endgültig und für die PREOS und alle Anleihegläubiger bindend.

Dementsprechend ist der Wandlungspreis gemäß § 10(a)(i) der Anleihebedingungen von EUR 6,60 auf EUR 6,2526 angepasst worden. Aus dem angepassten Wandlungspreis errechnet sich ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 159,9335. Die Anpassung des Wandlungspreises und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gemäß § 10(l)(i) der Anleihebedingungen zum Beginn des heutigen 6. Oktober 2021 wirksam geworden.

Eine Ausübung des Wandlungsrechts ist nur in bestimmten, in den Anleihebedingungen festgelegten Zeiträumen möglich.

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Foto: pixabay.com

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