ERWE Immobilien AG: Keine Aktionärs-Beschlüsse für Kapitalmaßnahmen – Neue HV am 10. Oktober 2023

Montag, 28. August 2023


Pressemitteilung der ERWE Immobilien AG:

Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Vertagung

  • Erneute Hauptversammlung wird für den 10. Oktober 2023 einberufen

  • – Noch keine Beschlüsse zu den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen gefasst

  • – ERWE erwartet indessen weitere konstruktive Diskussionen im Aktionariat

Die außerordentliche Hauptversammlung der ERWE Immobilien AG (ISIN DE000A1X3WX6), Frankfurt/M., wurde am vergangenen Freitag nach einer konstruktiven Aussprache auf Beschluss der Versammlung vertagt, ohne dass zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Kapitalmaßnehmen Beschlüsse gefasst wurden. Bei einer Präsenz von 99,6 Prozent des Grundkapitals stimmten die Aktionäre mit 99,9 Prozent abgegebenen Stimmen der von der Aktionärin Elbstein Aktiengesellschaft in Einvernehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vertagung auf den nächst möglichen Zeitpunkt zu. Die Vertagung gibt der Gesellschaft die Möglichkeit, den Aktionären im Vorfeld der erneuten Hauptversammlung noch weitere Informationen über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft sowie ihren finanziellen Status zur Verfügung zu stellen. ERWE wird daher vor dem erneuten Hauptversammlungstermin insbesondere vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die ersten sechs Monate des laufenden Jahres veröffentlichen. ERWE erwartet außerdem, dass innerhalb des Aktionariats weitere konstruktive Diskussionen geführt werden, um diejenigen Aktionäre von der Notwendigkeit und Angemessenheit der geplanten Kapitalmaßnahmen zu überzeugen, die noch weitergehende Informationen während der HV erbeten haben.

Die erneute außerordentliche Hauptversammlung soll für den 10. Oktober 2023 einberufen werden.

Damit verschiebt sich die Nachzahlung der Anleihezinsen für die erste Zinsperiode des laufenden Jahres (10.06.2023). Sie wird gemäß der Restrukturierungsvereinbarung mit den Anleihegläubigern nunmehr nach der Hauptversammlung, in der die Beschlüsse zur Kapitalerhöhung gefasst werden, gezahlt.

Zur Erinnerung: Die außerordentliche Hauptversammlung soll die Grundlage für eine umfassende finanzielle Restrukturierung der ERWE schaffen und dazu weitgehende Kapitalmaßnahmen beschließen. Diese umfassen einen Kapitalschnitt im Verhältnis 20:1 von bisher 24,56 Mio. Euro auf 1,228 Mio. Euro sowie eine anschließende Barkapitalerhöhung um 12 Mio. Euro. Mit durchführbaren Beschlüssen über die Kapitalerhöhung wird auch die Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2019/2023 über den Verzicht auf 33 Mio. Euro umgesetzt. Die Gläubiger sollen Ende 2023 noch 7 Mio. Euro zurückgezahlt bekommen sowie nach der Beschlussfassung die gestundeten, an sich zum 10. Juni 2023 fälligen Zinsen. Die Zahlungen an die Gläubiger sowie die Barkapitalerhöhung wurde durch Investoren aus dem Kreis der Großaktionäre der ERWE garantiert, sofern nicht alle Aktionäre von Ihrem Bezugsrecht aus der Barkapitalerhöhung Gebrauch machen sollten. Der Liquiditätsbedarf der ERWE ist dadurch mindestens für die kommenden 12 Monate gesichert.

Die Kapitalmaßnahmen waren erforderlich geworden, weil die ERWE nach einer erst kurzen Phase des Immobilienbestandsaufbaus zwar kontinuierlich steigende Erträge aus der Immobilienbewirtschaftung erzielt, diese jedoch noch nicht ausreichen, dem gewachsenen Kapitaldienst nachkommen zu können. Die schwache Verfassung des Immobilienmarktes verschloss zudem die Möglichkeit, sich von Beständen des Portfolios zu trennen, um ausreichend liquide Mittel zu erzielen.

ERWE Immobilien AG

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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