ERWE Immobilien AG: Anleihe-Gläubiger stimmen Zins-Stundung zu, lehnen aber Umtausch in Aktien ab

Dienstag, 4. Juli 2023


Pressemitteilung der ERWE Immobilien AG:

Ergebnis der Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung vom 29. Juni bis zum 2. Juli 2023

  • – Teilnahmequote übersteigt 50% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen
  • Beschlussvorschläge der ERWE betreffend Stundung der Anleihezinsen und Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte angenommen
  • – Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf Aktien abgelehnt
  • – Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit weitreichenden Entscheidungsrechten gewählt

Die ERWE Immobilien AG (ISIN DE000A1X3WX6), Frankfurt/M., gibt das Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der € 40 Mio. 7,5% Inhaberschuldverschreibung (ISIN: DE000A255D05, fällig am 10. Dezember 2023) vom 29. Juni bis zum 2. Juli bekannt.

Die Teilnahmequote überstieg bei allen Beschlüssen 50% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen, so dass die Abstimmung ohne Versammlung beschlussfähig war.

Mit Ausnahme von TOP 2 (Umwandlung der Schuldverschreibungen in Eigenkapital) und TOP 5 (Wahl des gemeinsamen Vertreters) wurden sämtliche Beschlussvorschläge der Gesellschaft mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen gefasst. TOP 2 erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Zu TOP 5 wurde der Gegenantrag der Ethenea Independent Investors zur Wahl von Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen

Top 1 – Stundung der am 10 Juni 2023 fälligen Ansprüche auf Zahlung der Zinsen unter der Schuldverschreibung bis zum Fälligkeitstermin, d.h. bis zum 10. Dezember 2023 und entsprechende Anpassungen der Anleihebedingungen.

Ergebnis: 24.562 Ja-Stimmen (=98,15%), 462 Nein-Stimmen (= 1,85%), 12 Enthaltungen.

Top 2 – Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf neue Aktien der ERWE Immobilien AG.

Ergebnis: 181 Ja-Stimmen (=0,72%), 24.845 Nein-Stimmen (=99,28%), 10 Enthaltungen.

Top 3 –Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (a) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie über eine Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 7 (a) (v) der Anleihebedingungen.

Ergebnis: 24.562 Ja-Stimmen (98,15%), 464 Nein-Stimmen (1,85%), 10 Enthaltungen.

Top 4 – Beschlussfassung über einen Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (a) (iii) der Anleihebedingungen im Hinblick auf die Nichtveröffentlichung von Finanzabschlüssen gemäß § 8 (h) (i) und (ii) der Anleihebedingungen (Konzernjahresabschluss und Zwischenabschlüsse innerhalb der genannten Fristen) sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.

Ergebnis: 24.562 Ja-Stimmen (=98,15%), 464 Nein-Stimmen (=1,85%), 10 Enthaltungen.

Top 5 – Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und Ermächtigung und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters.

Der Beschlussvorschlag der Emittentin sowie der Gegenantrag der SdK wurden jeweils abgelehnt. Dagegen fand der Gegenantrag der Ethenea Independent Investors zur Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger die notwendige Zustimmung.

Ergebnis: 20.589 Ja-Stimmen (=86,45%), 3.226 Nein-Stimmen (= 13,55%), 422 Enthaltungen. Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen wurde zudem mit umfassenden Entscheidungsrechten für die Anleihegläubiger – wie im Gegenantrag vorgesehen – ausgestattet.

Die ERWE Immobilien AG begrüßt die Beschlüsse zur Stundung der Anleihezinsen und zum Verzicht auf Kündigungsrechte. Der Vorstand begrüßt die Wahl des gemeinsamen Vertreters und wird unverzüglich in Verhandlungen bezüglich der Ablösung der Anleihe mit dem gemeinsamen Vertreter eintreten.

ERWE Immobilien AG

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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