ERWE Immobilien AG: Elbstein-Übernahmeangebot „nicht angemessen“

Mittwoch, 27. Juli 2022


Pressemitteilung der ERWE Immobilien AG:

Substanzwert deutlich über dem Pflichtangebot der Elbstein AG

  • Vorstand und Aufsichtsrat halten das Angebot nach Prüfung für nicht angemessen
  • – Übernahmeangebot von 2,36 Euro je Aktie liegt deutlich unter Substanzwert
  • – Aktionäre sollten das Angebot individuell prüfen

Das von der Elbstein AG AG, Hamburg, unterbreitete Pflichtangebot zur Übernahme von Aktien der ERWE Immobilien AG (ISIN: DE000A1X3WX6), Frankfurt/M., ist nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrates der Gesellschaft nicht angemessen. Der von Elbstein unterbreitete Angebotspreis von 2,36 Euro je ERWE-Aktie, der sich aus dem gewichteten Durchschnittkurs der ERWE-Aktien der vergangenen sechs Monate ergab, liegt deutlich unter dem Wert der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat verweisen in ihrer unabhängig voneinander und jeweils einstimmig beschlossenen Gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 Abs. 1 WpÜG auf die unabhängige Fairness Opinion der Solventis AG, nach deren Analyse die an die Aktionäre zu zahlende Gegenleistung für die Aktionäre der ERWE „aus finanzieller Sicht … nicht angemessen ist“.

Die beiden ERWE-Gremien begründen ihre Sicht mit dem Blick auf den Substanzwert der Gesellschaft, gemessen an dem EPRA NRV (Net Reinstatement Value) und dem EPRA NTA (Net Tangible Asset). Diese Kennzahlen lagen zuletzt mit 3,48 Euro und 2,95 Euro je Aktie (adjustiert um die Kapitalerhöhung vom Mai) deutlich über dem von Elbstein gebotenen gesetzlichen Mindestpreis.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären daher, das Angebot nicht anzunehmen. Sie dokumentieren damit auch ihre Zuversicht in das weitere Potential des ERWE-Geschäftsmodells.

Jeder ERWE-Aktionär sollte allerdings seine Entscheidung unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation (einschließlich seiner persönlichen steuerlichen Situation) treffen.

ERWE Immobilien AG

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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