Singulus Technologies AG: „Interessenkonflikt“ – Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger legt Amt mit sofortiger Wirkung nieder
Adhoc-Mitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger legt Mandat nieder
Die C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, hat dem Unternehmen durch ihren rechtlichen Vertreter Herrn Harald Busch, WP StB, mitgeteilt, dass der Gemeinsame Vertreter sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt. Der Gemeinsame Vertreter begründet den Schritt gegenüber der Gesellschaft mit einem bisher nicht erkennbaren formalen Interessenkonflikt.
SINGULUS TECHNOLOGIES wird zusammen mit dem größten Anleihegläubiger einen Vorschlag für die Neuwahl eines Gemeinsamen Vertreters vorstellen und diesen in der Gläubigerversammlung zur Abstimmung stellen.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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