Windreich AG in Windreich GmbH umgewandelt – alle Ansprüche der Anleihen-Gläubiger bleiben bestehen
Die Windreich AG wurde in Windreich GmbH „formwechselnd umgewandelt“. Das geht aus einer Veröffentlichung des Amtsgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: HRB 732585) hervor, die heute über Handelsregister.de bekannt gemacht wurde.
Windreich firmiert jetzt unter „Windreich GmbH“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Wolfschlugen, (Amtsgericht Stuttgart HRB 744341). Die Umwandlung basiert auf dem Paragrafen 190 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG).
Laut der Bekanntmachung des Handelsregisters datiert der Umwandlungsbeschluss der ehemaligen Windreich AG auf den 18.12.2012. Das bedeutet, dass Willi Balz, Alleinaktionär und Vorstandsvorsitzender der Windreich AG, schon Ende des letzten Jahres festgelegt hatte, dass aus der AG eine GmbH werden sollte. Aber erst im Brief an die Anleihe-Zeichner vom 5. März 2013 hatte die Windreich als „weitere Maßnahme des Effizienzsteigerungsprogramms“ angekündigt, dass sie als GmbH im Handelsregister eingetragen werden sollte. Der Wechsel von AG zu GmbH sei „bereits im Februar notariell beglaubigt” worden, steht zudem im Brief an die Anleihe-Zeichner vom 5. März. Es stellt sich die Frage, warum die Anleihe-Zeichner nicht früher über die Umwandlung und die Gründe dafür informiert worden sind.
Die GmbH gilt als Rechtsnachfolgerin der AG. Dadurch ändere sich für die Anleihe-Gläubiger der ehemaligen Windreich AG zunächst einmal nichts, erklärte ein Fachanwalt einer Kanzlei, die dem Kapitalmarkt nahe steht, im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.
Durch die automatische Umwandlung übernimmt die Windreich GmbH als Rechtsnachfolgerin automatisch die Verbindlichkeiten der Windreich AG. „Das funktioniert wie bei einer Erbschaft. Die Schulden bleiben bestehen“, so der Fachanwalt.
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Foto: Frank Jacobi/flickr
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Alles nur ein Irrtum?
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