SeniVita Social Estate AG: „Gläubiger müssen Sanierungskonzept mittragen“ – Gustav Mayer zu Schwabedissen im Gespräch

Mittwoch, 26. Februar 2020


Schwierige Zeiten für die SeniVita Social Estate AG (SSE) – nach der Absage der geplanten Anleihen-Emissionen muss das auf Pflegeimmobilien spezialisierte Unternehmen aus Bayreuth nun aufgrund mangelnder Liquidität ihre im Mai 2020 auslaufende Wandelanleihe (ISIN: DE000A13SHL2) restrukturieren. Die SSE schlägt ihren Gläubigern dabei eine Laufzeit-Verlängerung der Wandelanleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 sowie eine Zinserhöhung auf 8,50% p.a. vor. Die Anleihen Finder Redaktion hat hinsichtlich der Situation bei der SSE AG exklusiv bei Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) nachgefragt, der für das Amt des gemeinsamen Vertreters der SSE-Anleihegläubiger kandidiert.

Anleihen Finder: Herr Meyer zu Schwabedissen, können Sie uns und unsere Leser auf den aktuellen Stand in Sachen „SeniVita“ bringen?

MzS: Der aktuelle Stand ist, dass die SeniVita Social Estate AG die Anleihe am Fälligkeitstag 12. Mai 2020 nicht wird zurückzahlen können. Eine Insolvenz kann nach Lage der Dinge nur vermieden werden, wenn die Gläubiger das Sanierungskonzept mittragen.

INFO: Das ausstehende Volumen der SSE-Wandelanleihe 2015/20 beläuft sich auf 44,6 Mio. Euro.

Anleihen Finder: Ist eine Sanierung überhaupt sinnvoll?

RA Gustav Meyer zu Schwabedissen

MzS: Eine Sanierung macht in der Tat nur Sinn, wenn die SeniVita Social Estate AG ein valides Geschäftsmodell hat. Das wird allgemein bejaht. Die SeniVita ist mit einem besonderen Konzept in dem wachsenden Markt der Alterspflege tätig. Aufbauend auf der bisherigen Geschäftstätigkeit hat die erfahrene One Square Advisors GmbH ein Sanierungskonzept erstellt. KPMG hat dieses Konzept einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Mehr kann man nicht verlangen. Insofern scheint mir die Sanierung das Gebot der Stunde zu sein. Klar – Optimismus ist nach Lage der Dinge Pflicht.

Anleihen Finder: Aber könnte man nicht einfach die Sicherheiten verwerten? Immerhin hat die SeniVita Social Estate AG noch im November 2019 den gutachterlich bestätigten Wert von 47,7 Mio. Euro für die Sicherheiten veröffentlicht.

„Eine aussichtsreiche Sanierung ist einer Verwertung tendenziell vorzuziehen“

MzS: Die Gutachten mögen den Wert zutreffend beschreiben. Sie gehen aber ganz offensichtlich von einer Fortführung der SeniVita Social Estate AG aus. Es steht sehr in Frage, ob die Sicherheiten im Falle einer Verwertung im Rahmen einer Insolvenz den Wert erreichen. Die Lebenserfahrung sagt, dass mit erheblichen Abschlägen zu rechnen ist. Deswegen dürfte eine aussichtsreiche Sanierung einer Verwertung tendenziell vorzuziehen sein.

Anleihen Finder: Was ist der Kern des Sanierungsvorschlages? Ist dabei ein „haircut“ geplant?

MzS: Nein, einen solchen „haircut“ wie Sie es nennen, soll es ausdrücklich nicht geben. Alle Gläubiger sollen ihr Geld zurückerhalten mit Zinsen. Aber die Gläubiger sollen die Tilgung strecken. Die Anleihe soll bis 2025 laufen. Was letztlich mit der Zinszahlung passiert, steht noch nicht ganz fest. Geplant ist, dass alle Zinsen pünktlich gezahlt werden. Aber wenn hierzu die Finanzierung nicht zur Verfügung steht, dann besteht auch hier die Fall-Back-Position, dass die Zinsen prolongiert werden. Im Gegenzug wird die Anleihe mit 8,5% nominell verzinst. Die Gläubiger bekommen also eine Entschädigung für das höhere Risiko in Form einer höheren Verzinsung.

Anleihen Finder: Was ist mit den Sicherheiten? Bleiben diese den Gläubigern erhalten?

„Neue Nachranganleihe für institutionelle Investoren“

MzS: Hier gibt es ein neues Konzept. Die Tatsache, dass die Anleihe erstrangig im Grundbuch der betreffenden Objekte besichert ist, führt dazu, dass eine günstigere Finanzierung über Banken nicht mehr in Frage kommt. Deswegen ist in den Anleihebedingungen neu vorgeschlagen, dass die Sicherheiten zwecks Bankfinanzierung freigegeben werden können. Außerdem wird der SeniVita die Möglichkeit eingeräumt, die Anleihe vorfällig zu tilgen, wenn sie sich anderweitig finanzieren kann. Konkret geplant ist, dass die SeniVita eine Nachranganleihe mit 8,75% Verzinsung an institutionelle Investoren ausgibt und mit dieser Nachranganleihe dann die bestehende Anleihe sukzessive getilgt wird. Dies würde den finanziellen Spielraum der SeniVita Gruppe beträchtlich erweitern.  

Anleihen Finder: Wie beteiligen sich die Aktionäre an der Sanierung?

MzS: Bekanntlich ist ja die Strabag AG indirekt bedeutender Aktionär und kann ihre Forderungen wohl komplett abschreiben, wenn es zur Insolvenz kommt. Deswegen leistet auch Strabag erhebliche Sanierungsbeiträge. Konkret würde die Strabag AG Stundungen in Höhe von 10.1 Mio. Euro erklären. Klar ist, ohne handfesten und angemessenen Sanierungsbeitrag der Aktionäre wird eine Sanierung nicht funktionieren. Auch gruppenintern gibt es erhebliche Sanierungsbeiträge in Form von Forderungsverzichten mit Besserungsschein.

Anleihen Finder: Wie reagieren die Gläubiger? Haben Sie mit diesen bereits Kontakt aufgenommen?

„SeniVita kann ihren Gläubigern dankbar sein“

MzS: Wie in der Sache GEWA-Anleihe habe ich wieder hervorragende Unterstützung durch einige aktive Gläubiger unter Führung von Herrn Friedrich von der KFM Deutsche Mittelstand AG. Er ist mit einem erheblichen Betrag investiert und kümmert sich sehr intensiv um sein Investment. Aber auch andere Gläubiger, die ich hier nicht namentlich erwähnen möchte, ohne sie vorher gefragt zu haben, wirken wirklich konstruktiv mit. Im Grunde kann die SeniVita wirklich dankbar sein für diese Art Gläubiger. Außerdem haben wir eine Webseite geschaltet, wo sich Gläubiger registrieren lassen können. Ich werde versuchen, in gewohnter Manier die Hinweise und Fragen der Gläubiger zu berücksichtigen.

Anleihen Finder: Was wäre Ihre Position als gemeinsamer Vertreter?

MzS: Ich kann dann die für die Umsetzung der Sanierung erforderlichen Erklärungen abgeben, wenn auf meine Person 75% der abgegebenen Stimmen fallen. Das sieht das Gesetz so vor. Da ich persönlich glaube, dass die Sanierung versucht werden sollte, wäre es durchaus im Sinne der Anleger, wenn die Gläubiger den gemeinsamen Vertreter mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten.

INFO: Eine Abstimmung ohne Versammlung über die vorgeschlagenen Anpassungen soll im Zeitraum vom 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) stattfinden. Laut Anleihebedingungen der SSE-Wandelanleihe 2015/20 ist für die Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte erforderlich. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.

Anleihen Finder: Was muss der Anleger nun tun?

MzS: Der Anleger erhält über seine Depotbank die Aufforderung zur Stimmabgabe. Dann sollte sich der Anleger die Depotbescheinigung ausstellen lassen. Er kann dann direkt beim beauftragen Notariat die Depotbescheinigung und die Stimmabgabe erledigen. Wir bieten als Kanzlei aber auch den für den Anleger kostenlosen Service an, dass wir das für den Anleger erledigen.

INFO: Hier können sich betroffene Anleihegläubiger direkt registrieren.

Anleihen Finder: Bester Dank Herr Meyer zu Schwabedissen für das Gepräch.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SeniVita Social Estate AG

Hinweis: Dieses Interview erschien vorab in unserem aktuellen Anleihen Finder Newsletter-Februar-2020-1. Seien auch Sie vorab informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter (siehe AF-Startseite rechte Spalte).

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