SeniVita-Wandelanleihe: KFM schlägt Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) als Gläubigervertreter vor

Dienstag, 11. Februar 2020


Mit der abgesagten Anleihen-Emission und dem Aufruf zu einer Gläubigerversammlung, bei der über noch final zu klärende Restrukturierungsmaßnahmen abgestimmt werden soll, beschert die SeniVita Social Estate AG ihren Anlegern derzeit reichlich Sorgenfalten. Auch der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist in die SeniVita-Wandelanleihe 2015/20 (WKN A13SHL), die mit erstrangigen Grundpfandrechten auf den Immobilienbestand der SeniVita Social Estate AG besichert ist, mit 1,33% des Fondsvolumens investiert. Die Fonds-Initiatoren der KFM Deutsche Mittelstand AG haben umgehend auf die gegenwärtige Situation bei der SeniVita Social Estate AG reagiert und Gustav Meyer zu Schwabedissen als Gläubigervertreter vorgeschlagen.

Da die Gläubigerrechte der SeniVita-Wandelanleihe derzeit noch nicht durch einen unabhängigen Gläubigervertreter wahrgenommen werden, habe dies laut den Fonds-Initiatoren der KFM erste Priorität, um gemeinsam die Interessen zu bündeln. Daher schlägt die KFM den Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte als Gläubigervertreter vor und empfiehlt allen Gläubigern sich dem Vorschlag zur Wahl dieses Gläubigervertreters anzuschließen.

HINWEIS: Inhaber von Wandel-Anleihen der SeniVita Social Estate AG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den geplanten Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen. Hierzu kann man sich in einem ersten Schritt unter diesem Link direkt bei der Kanzlei registrieren.

SeniVita-Wandelanleihe

In einem Schreiben informiert die KFM Deutsche Mittelstand AG ihre Anleger über die SeniVita-Wandelanleihe 2015/20 (WKN A13SHL), deren Absicherung und deren Treuhandkonzept. Zudem prüfe die KFM derzeit mit Anwälten die wirtschaftlichen Grundlagen und die juristischen Möglichkeiten, um die Anleihegläubiger vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren. Die KFM werde nach eigenen Angaben keine für die Gläubiger nachteilige Restrukturierung mittragen.

WANDELANLEIHE CHECK: Die Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG (A13SHL) ist mit einem Zinskupon von 6,50% p.a. ausgestattet. Das ausstehende Emissionsvolumen beträgt 44,6 Millionen Euro. Die Anleihe läuft bis zum 12.05.2020. Bereits am vergangenen Freitag senkte Euler Hermes Rating das Emittentenrating der SeniVita Social Estate AG durch erhöhte Refinanzierungsrisiken auf „CC“ und das Rating der Wandelanleihe 2015/20 auf „CCC-„.

Information an Anleger

Lesen Sie hier das Informationsschreiben der KFM zur SeniVita-Wandelanleihe und zum weiteren Vorgehen:

1. Absicherung der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung

Zum Stichtag 27.11.2019 teilte das Management der SeniVita Social Estate AG mit, dass die Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für die 6,50%-Wandelanleihe (WKN A13SHL) vom Sicherheiten-Treuhänder verwaltet werden, einen auf Basis von externen (gemäß Treuhandvertrag zu unterschiedlichen Stichtagen erstellten) Gutachten und im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechten berechneten Gesamtwert von rund 47,4 Mio. Euro ausweisen. Demgegenüber würden sich die Verbindlichkeiten aus der Wandelanleihe zum Stichtag auf 43,5 Mio. Euro belaufen.

Die Besicherung setzt sich laut Unternehmensmitteilung zusammen aus:

  • – Grundpfandrechten auf Immobilien in Höhe von rund 37,6 Mio. Euro,
  • – einem Barmittelbestand des Treuhandkontos in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro
  • – dem Wert der Sicherungsabtretung zukünftiger Kaufpreiseinnahmen für Pflegeapartments und Tagespflegen auf Basis der angestrebten Mindestkaufpreise (abzüglich der im Falle entsprechender Verkäufe frei zu gebenden Grundpfandrechten) in Höhe von rund 7,6 Mio. Euro.

In diesen Werten seien etwaige, über Mindestkaufpreise oder Grundpfandrechtsbeträge hinausgehende Übererlöse aus dem Verkauf von Pflegeapartments bzw. Tagespflegen respektive den Verkäufen der Objekte Königsberg und Weidenberg nicht enthalten.

2. Treuhandvertrag und Mittelverwendungskontrolle

Laut den Prospektbedingungen zur Wandelschuldverschreibung wurde ein Treuhandvertrag mit der RB Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin geschlossen. Gegenstand des Treuhandvertrages ist die Sicherstellung der Erfüllung sämtlicher Rechte und Forderungen der Anleihegläubiger aus der Wandelschuldverschreibung. In dem Treuhandvertrag werden die Verwahrung der Emissionserlöse, die Mittelverwendungskontrolle und die Verwaltung der Sicherheiten (Grundpfandrechte und Sicherungsabtretungen) geregelt.

3. Fazit der Besicherung und Absicherung der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung

Die Anleger sind auf der Grundlage der veröffentlichten Besicherung zum Stichtag 27.11.2019 zunächst komfortabel abgesichert. Die in dem Treuhandvertrag definierten Sicherstellungen zu Gunsten der Anleihengläubiger bieten eine zusätzliche Absicherung zu Gunsten der Anleger. Es kommt aber aus unserer Sicht darauf an, dass die SeniVita Social Estate AG die vorhandenen Immobilienprojekte erfolgreich zum Abschluss bringt.

4. Entwicklung des Geschäftsmodells der SeniVita Social Estate AG

Die SeniVita Social Estate AG ist ein Immobilienprojektentwickler von Pflegeimmobilien. Auf Grund der demografischen Entwicklung und der Überalterung unserer Gesellschaft befindet sich das Geschäftsmodell der SeniVita Social Estate AG in einem Wachstumsmarkt. Die Nachfrage nach Pflegeinrichtungen und Pflegeplätzen übersteigt derzeit das Angebot. Die Warteliste für pflegebedürftige Personen, die einen Platz in einer Pflegeeinrichtung benötigen, wird in den kommenden Jahren weiter steigen.

Die SeniVita Social Estate AG wird bei der Umsetzung der Immobilienprojekte mit den Kompetenzen und dem Know-how des Mitgesellschafters, der Ed. Züblin AG, unterstützt. Die Ed. Züblin AG ist seit mehr als 120 Jahren als Bauunternehmen im Markt etabliert und ist im Konzern der STRABAG eingebunden.

Die günstigen Rahmenbedingungen und eingeleitete Maßnahmen, die das Ziel haben, den betriebswirtschaftlichen Verlauf des Geschäftsmodells erfolgreich zu gestalten, zeigen erste Erfolge. Diese gilt es jetzt konsequent weiter zu entwickeln, um die SeniVita Social Estate nachhaltig auf Erfolgskurs zu halten.

5. Fehlender Gläubigervertreter

Die Gläubigerrechte der Wandelschuldverschreibung werden derzeit noch nicht durch einen unabhängigen Gläubigervertreter wahrgenommen. Dies muss aus unserer Sicht so schnell wie möglich geändert werden. In Absprache mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Fondsmanagement wird Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte als Gläubigervertreter vorgeschlagen. Wir empfehlen allen Gläubigern der Wandelschuldverschreibung, sich dem Vorschlag zur Wahl dieses Gläubigervertreters anzuschließen.

INFO: Gustav Meyer zu Schwabedissen vertrat die Anleihegläubiger bereits im Fall der „GEWA-Anleihe“ und konnte in Kooperation mit der KFM Deutsche Mittelstand AG und weiteren Investoren einen beträchtliche Rückzahlungsquote erwirken.

Anleihen Finder Redaktion.

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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