PREOS-Wandelanleihe: Zinszahlung wird gestundet

Freitag, 8. Dezember 2023


Pressemitteilung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG:

Gemeinsamer Vertreter erklärt weisungsgemäß Stundung der am 9.12.2023 fälligen Zinszahlung der Wandelanleihe 2019/2024

Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der 7,5 %-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6, „PREOS-Wandelanleihe“), Herr Klaus Nieding, hat die am 9.12.2023 fällig werdende Zinszahlung für die PREOS-Wandelanleihe im Namen aller Anleihegläubiger zur Vermeidung des Eintritts einer Zahlungsunfähigkeit bei der PREOS und zur Umsetzung der durch die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 1.12. bis 3.12.2023 vorgegebene Restrukturierung der Anleihe vorläufig gestundet.

In der Abstimmung ohne Versammlung vom 1.12.- 3.12.2023 war Herr Nieding als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestätigt und seine entsprechende Ermächtigung, Bevollmächtigung und Anweisung durch die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen worden. Die Stundung wurde zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten erklärt und ist grundsätzlich jederzeit widerruflich. Innerhalb der Stundungsfrist soll der ebenfalls in der Abstimmung ohne Versammlung gefasste Beschluss zur Änderung der Anleihebedingungen vollzogen werden. Die beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen sehen vor, dass sich der Zinssatz für die PREOS-Wandelanleihe bereits ab dem 9.12. des Vorjahres (2022) auf 0,00 % reduziert und somit keine weiteren Zinszahlungen mehr erfolgen; ferner enthalten die künftigen Anleihebedingungen ein Wandlungsrecht der Emittentin (Pflichtwandlung) sowie eine Absenkung des Wandlungspreises auf EUR 4,50.

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Foto: pixabay.com

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