PREOS lädt Gläubiger erneut zur Abstimmung ein – „Restrukturierung der Wandelanleihe 2019/24 nötig“

Mittwoch, 8. November 2023


Adhoc-Mitteilung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG:

Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

  • Vorstand beschließt Einladung zu weiterer Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 zur Vermeidung einer anderenfalls drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • Beschlussgegenstände sollen insbesondere Entfall der Verzinsung, Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung) und Reduzierung des Wandlungspreises sein

Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-WSV“) zu einer weiteren Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um eine anderenfalls drohende Zahlungsunfähigkeit der PREOS zu vermeiden. Hintergrund dieser Entscheidung ist insbesondere eine eingetretene Verzögerung bei einem Immobilienverkauf, aus dessen Erlösen die Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hätte erfolgen können. Um die Finanzlage der PREOS langfristig und nachhaltig zu stabilisieren, ist nach Einschätzung des Vorstands über die Verschiebung der Fälligkeit der Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hinaus eine Restrukturierung der PREOS-WSV unerlässlich.

Die Abstimmung ohne Versammlung soll noch vor dem 9. Dezember 2023 stattfinden. Beschlossen werden soll insbesondere über den Entfall der Verzinsung, die Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung) und die Reduzierung des Wandlungspreises. Im Einzelnen soll die Tagesordnung folgende Punkte vorsehen:

  • – Reduzierung des Wandlungspreises auf EUR 4,50;
  • – (Rückwirkende) Beendigung der Verzinsung zum Ablauf des 8. Dezember 2022;
  • – Verzicht der Anleihegläubiger auf ein etwaiges Kündigungsrecht für den Fall eines Ausbleibens der nach den bisherigen Anleihebedingungen am 9. Dezember 2023 fällig werdenden Zinszahlung;
  • – Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung);
  • – Besondere Ermächtigung, Bevollmächtigung und Anweisung des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, Herrn Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., zu diversen Rechtshandlungen (u.a. Stundung, Kündigungsverzicht) zur Ermöglichung und Absicherung der Umsetzung der vorgeschlagenen Restrukturierung der PREOS-WSV.

Die weiteren Einzelheiten zu der Abstimmung ohne Versammlung und deren Tagesordnung können der Aufforderung zur Stimmabgabe entnommen werden, die voraussichtlich in der Woche ab dem 13. November 2023 im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) in der Rubrik „Investor Relations“ im Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ veröffentlicht werden wird. Zeitgleich mit dieser Veröffentlichung sollen die Gläubiger der PREOS-WSV zu einem Investoren-Call mit dem Gemeinsamen Vertreter, Herrn Klaus Nieding, eingeladen werden und die Möglichkeit erhalten, im Vorfeld ihre Fragen beim Gemeinsamen Vertreter zu platzieren.

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Foto: pixabay.com

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