Penell GmbH: Klage des Treuhänders MSW GmbH gegen den gemeinsamen Vertreter abgewiesen
Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:
Penell GmbH: Klage des Treuhänders MSW GmbH gegen den gemeinsamen Vertreter vom Landgericht München abgewiesen
Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder in der Prüfung
Eine von der Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH gegen die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der EUR 5.000.000,00 7,75 % Anleihe der Penell GmbH (ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) (die „Anleihe“) wegen angeblicher Pflichtverletzung erhobene Klage vor dem Landgericht München I wurde mit Urteil vom 1. Februar 2017 (Az.: 30 O 4564/16) abgewiesen.
Das Landgericht München I sah keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen, erforderliche Kausalitäten oder Schäden und wies die Klage vollumfänglich ab.
Nach Einschätzung der One Square Advisory Services GmbH erhob die Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH diese von Beginn an aussichtslose Klage nur deshalb, um von eigenen Pflichtversäumnissen abzulenken. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Kosten für dieses überflüssige Verfahren von der Sicherheitentreuhänderin aus dem Sicherungsgut zum Nachteil der Anleihegläubiger entnommen werden.
Der gemeinsame Vertreter lässt daher derzeit Ansprüche gegen die MSW GmbH als Sicherheitentreuhänderin prüfen. Interessierte Anleihegläubiger können sich für weitere Informationen an die One Square Advisory Services GmbH wenden.
One Square Advisory Services GmbH
Foto: Penell Gmbh
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