Streit bei Penell: Treuhänder der Penell-Anleihe soll ausgewechselt werden – Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 25. und 27. April – Was ist da los?

Donnerstag, 14. April 2016


Paukenschlag bei der Penell GmbH i.I. – die One Square Advisory Services GmbH (OSA), gemeinsamer Vertreter der Penell-Anleihegläubiger, ist nach eigenen Angaben von über fünf Prozent der Anleger zu einer Auswechslung des Sicherheiten Treuhänders der Penell-Anleihe aufgefordert worden.

Dazu lädt die OSA in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung zur Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Montag, den 25.04.2016, 00.00 Uhr bis Mittwoch, den 27.04.2016, 24.00 Uhr ein. Der gemeinsame Vertreter fordert alle Anleihegläubiger auf, an der anstehenden Abstimmung teilzunehmen und ihre Rechte aus der Anleihe durchzusetzen.

Hinweis: Weitere Informationen zur Versammlung finden Sie hier.

ANLEIHE CHECK: Die Penell GmbH hatte im Juni 2014 eine fünfjährige Anleihe mit einem Volumen von fünf Millionen Euro und einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent begeben.

Pflichtverletzungen des Treuhänders?

Hintergrund des Verlangens der Anleihegläubiger seien gerichtliche Überprüfungen hinsichtlich möglicher Pflichtverletzungen der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus ihrer Stellung als Sicherheitentreuhänder für die Gläubiger der Anleihe. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen den Sicherheitentreuhänder ergeben, berichtet die OSA. Angesichts dieser möglichen Schadensersatzansprüche verlangen einige Anleihegläubiger die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders.

Wichtig: Die Auswechslung eines Sicherheitentreuhänders wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Position der Anleihegläubiger aus.

Keine Nachteile für Anleihegläubiger

Der alte Sicherheitentreuhänder wäre verpflichtet, den Status quo auf den neuen Sicherheitentreuhänder zu übertragen. Etwaige Schadenersatzansprüche der Anleihegläubiger gegen die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und ihre Verfolgung würden durch die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders nicht beeinträchtigt werden. Zudem müssten die Anleihegläubiger ebenfalls nicht die Zahlung einer doppelten Vergütung befürchten.

Gegenvorwurf der MSW

Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wirft in diesem Zusammenhang dem gemeinsamen Vertreter vor, eine Nachbesicherung der Anleihe verhindert zu haben, indem sich der gemeinsame Vertreter angeblich weigerte, eine Gläubigerversammlung einzuberufen.

Darauf erwidert die OSA:

„Die Penell GmbH hatte am 14. Januar 2015 zu einer Gläubigerversammlung in Form einer Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 2. und 4. Februar 2015 eingeladen, um über eine Verlängerung der Nachbesicherungsfrist abstimmen zu lassen. Nachdem die Penell GmbH sich in der Folge weigerte oder nicht in der Lage war, die mit der Durchführung beauftragten Dienstleister zu bezahlen und diese daher das Mandat niederlegten, erklärte sich der gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services GmbH freiwillig und überobligatorisch, also ohne dazu überhaupt verpflichtet zu sein, bereit, die Aufgaben der Dienstleister auf eigene Kosten zu übernehmen. Zur Durchführung der Gläubigerversammlung kam es infolge des Insolvenzantrags der Penell GmbH vom 2. Februar 2015 jedoch nicht mehr. Zudem hatte sich die One Square Advisory Services GmbH erfolgreich für eine Nachbesicherung der Ansprüche der Anleihegläubiger eingesetzt und die Bestellung weiterer Sicherheiten von den Gesellschaftern für die Anleihegläubiger, wie die Verpfändung von Anteilen an der Synchro Plus GmbH und die Bestellung einer Grundschuld erreichen können.“

Der Geschäftsführer der One Square Advisory Services GmbH, Frank Günther, sieht in den Vorwürfen der MSW einen „plumpen Ablenkungsversuch ohne rechtliche Grundlage, der von den eigenen Versäumnissen ablenken soll“.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Néstor Galina / flickr Néstor Galina

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