OSA: Restrukturierungsvorschlag von Euroboden „nicht akzeptabel“

Mittwoch, 26. Juli 2023


Pressemittelung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:

EUROBODEN GmbH: One Square und Heuking Kühn vertreten Ad-hoc Committee und rufen Anleihegläubiger der Euroboden GmbH zur Interessenbündelung auf

  • Restrukturierungsvorschlag der Gesellschaft nicht akzeptabel
  • Institutionelle Anleihegläubiger mit Nominalvolumen von EUR 10+ Mio. haben sich in einem Ad-hoc Committee -zusammengeschlossen
  • – One Square und Heuking Kühn vertreten die Interessen des Ad-hoc Committee
  • – Alle Anleihegläubiger können sich kostenfrei dem Ad-hoc Committee anschließen

Die Euroboden GmbH hat am 24. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5%-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ) und der 5,5%-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM), aufgefordert, im Rahmen von zwei Gläubigerversammlungen umfangreichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.

Die Anleihegläubiger sollen u. a. einer Verlängerung der Laufzeit der beiden Anleihen um jeweils drei Jahre zustimmen. Weiterhin plant die Gesellschaft, sich einseitig ein Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Anleihen nach Ablauf der verlängerten Rückzahlungsfrist, um weitere zwei Jahre einräumen zu lassen.

Darüber hinaus sollen die beiden Anleihen zukünftig nur noch mit 2,5 % p. a. verzinst werden, die Zinsen sollen zudem endfällig gestellt werden. Außerdem ist ein qualifizierter Rangrücktritt und eine weitgehende Änderung der Kündigungsrechte geplant.

Die Vorschläge der Gesellschaft sind unausgewogen und in dieser Form nicht akzeptabel.
Die Geschäftsführung hat am 25. Juli 2023 die Vorschläge im Rahmen eines Webcast vorgestellt und erläutert. Allerdings blieben dabei viele Fragen offen, eine schlüssige Begründung für die Vorschläge blieb die Gesellschaft schuldig.

Vorbehaltlich einer Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, der Mittelfristplanung sowie der Belastung der vorhandenen Immobilien mit erstrangigen Hypotheken scheint eine Verlängerung der Laufzeit – zumindest im Marktvergleich – vorstellbar. Die Kernfrage dabei ist, inwieweit das Geschäftsmodell insgesamt tragfähig ist und mit welchen Immobilienwerten in Zukunft zu rechnen ist.

Aussagegemäß können die Anleihegläubiger auch nach der Verlängerung nicht mit einer Rückzahlung rechnen! Zudem sei das Eigenkapital schon heute wertlos! Sollte das tatsächlich der Fall sein, stellt sich die Frage nach der – zumindest wirtschaftlichen –  Übernahme des Eigenkapitals durch die Anleihegläubiger.

Die angedachte Reduzierung des Zinses spiegelt weder das insgesamt erhöhte Zinsniveau noch das aufgrund der angestrebten Restrukturierung deutlich verschlechterte Risikoprofil der Gesellschaft wider. Eine Reduzierung der Zinsen ist daher schon vom Grundsatz her nicht akzeptabel. Eine Stundung der Zinsen ist nur vorstellbar, sofern die Liquiditätssituation der Gesellschaft keine Zinszahlungen erlaubt. Die Endfälligkeit der Zinsen greift dabei zu weit. Hier müssen Regelungen getroffen werden, bei denen die Anleihegläubiger von einer verbesserten Liquiditätssituation, zum Beispiel im Falle von Verkäufen von Immobilien, als erste profitieren. Denkbar sind zum Beispiel „pay-as-you-can“-Modelle.

Die Erklärung des Nachrangs für die Anleihen würde im Falle einer Insolvenz zum Komplettausfall führen und ist allein aus diesem Grund nicht akzeptabel.

Die angedachte Streichung des Kündigungsrechts bei einem Change of Control lässt zudem vermuten, dass im Hintergrund bereits Gespräche mit Investoren geführt werden.

Vor diesem Hintergrund haben sich eine Reihe institutioneller Investoren, die in Gänze ein Nominalvolumen von EUR 10+ Mio. halten, zu einem Ad-hoc Committeezusammen-geschlossen. Das Ad-Hoc-Committee dient der Interessenvertretung aller Anleihegläubiger in potenziellen Restrukturierungsgesprächen sowie in einer durchaus drohenden Insolvenz, um die vorhandenen Werte zu sichern und die Interessen der Anleihegläubiger bestmöglich durchzusetzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Gesellschaft eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die zum einen den Erhalt der Gesellschaft und der vorhandenen Werte und zum anderen die bestmögliche Recovery für die Anleihegläubiger sicherstellt.

Für die Verhandlungen mit der Gesellschaft hat das Ad-hoc Committee One Square und die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn beauftragt.

Das Ad-hoc Committee bietet allen Anleihegläubigern an, sich dem Ad-hoc-Committee anzuschließen, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die Teilnahme an dem Ad-hoc Committee sowie die Vertretung auf den Gläubigerversammlungen ist für alle Anleihegläubiger kostenlos.

Die Organisation in einem Ad-hoc Committee ist im Fall Euroboden besonders wichtig, da die Anleihebedingungen keinen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger vorsehen, so dass jeder Anleihegläubiger seine Anmeldung selbst vornehmen muss.

Anleihegläubiger können sich unter euroboden@onesquareadvisors.com registrieren und über die weitere Entwicklung informieren.

One Square Advisory Services S.á.r.l.

Foto: Euroboden GmbH

Anleihen Finder Datenbank:

Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2013/2018 (getilgt)

Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2017/2022 (getilgt)

Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2019/2024

Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2020/2025

Zum Thema:

Euroboden GmbH plant Anleihen-Prolongation um jeweils 3 Jahre und Zinsreduktion auf 2,5 % p.a.

Euroboden GmbH: Verlust von 0,7 Mio. Euro in 2021/22

Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

Twitter

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü