Eyemaxx-Anleihen: OSA zum gemeinsamen Vertreter der Gläubiger gewählt – Berichts- und Prüfungstermin am 20. Januar
Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:
Wahl der One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter der Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 sowie der Wandelanleihe 2021/2022 der Eyemaxx Real Estate AG
In der gerichtlich einberufenen Gläubigerversammlung der Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR) der Eyemaxx Real Estate AG am 19. Januar 2022 haben die Anleihegläubiger die One Square Advisory Services S.à.r.l., Schweiz, zum gemeinsamen Vertreter aller drei Anleihen gewählt.
In der Gläubigerversammlung stimmte jeweils die deutliche Mehrheit der vertretenen Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2023, der Anleihe 2019/2024 sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 dem Beschlussvorschlag zur Wahl der One Square Advisory Services als gemeinsamen Vertreter zu.
Das One Square Team wird in Kooperation mit Heuking Kühn Lüer Wojtek als gemeinsamer Vertreter die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger aus allen Anleihen im österreichischem Hauptverfahren sowie im deutschen Sekundärverfahren wahrnehmen und als Ansprechpartner der Anleihegläubiger fungieren.
Für den 20. Januar 2022 hat das Amtsgericht Aschaffenburg zu einer Gläubigerversammlung aller Insolvenzgläubiger, dem sogenannten Berichts- und Prüfungstermin eingeladen. One Square wird als gemeinsamer Vertreter aller Anleihen die Anleihegläubiger in dieser Gläubigerversammlung vertreten.
Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG können sich weiterhin unter eyemaxx@onesquareadvisors.com an One Square wenden.
One Square Advisory Services S.á.r.l.
Foto: pixabay.com
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