Metalcorp Group S.A.: Exklusivitätsvereinbarung für mögliche Finanzierungstransaktion

Pressemitteilungen der Metalcorp Group S.A.:
Metalcorp Group unterzeichnet Exklusivitätsvereinbarung für eine mögliche Finanzierungstransaktion mit einer Ad-hoc Gruppe bestehend aus rund 45 % der Inhaber ihrer Schuldverschreibungen 2026
Die Metalcorp Group S.A. teilt mit, dass sie eine Vereinbarung mit verschiedenen Inhabern (die „Ad-hoc Gruppe“) ihrer 8,5 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 (die „Schuldverschreibungen 2026“) unterzeichnet hat, die den Mitgliedern der Ad-hoc Gruppe unter anderem das ausschließliche Recht einräumt, eine potenzielle Finanzierungstransaktion mit der Gesellschaft während einer achtwöchigen Exklusivitätsfrist abzuschließen. Die Exklusivitätsfrist beginnt mit der Vorlage der Ergebnisse einer internen Bewertung der Geschäftstätigkeit, die voraussichtlich im Dezember 2022 vorgelegt werden wird (die „Exklusivitätsvereinbarung“). Für einen weiteren Zeitraum ab dem Ende der Exklusivitätsfrist bis zum 31. Mai 2023 hat die Ad-hoc Gruppe die Möglichkeit, eine Finanzierung bereitzustellen, wenn das Unternehmen die Bedingungen dieser Finanzierung als besser bewertet als alternative Finanzierungsvorschläge, die innerhalb dieses Zeitraums bei ihr eingehen. Ein Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung kann eine Strafzahlung auslösen, die eine Finanzverbindlichkeit darstellt. Die Einzelheiten der Finanzierung sowie ihr Umfang müssen noch zwischen den Parteien vereinbart werden.
Metalcorp Group S.A.
Foto: Metalcorp Group S.A.
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