Green City-Insolvenz: SdK reicht Schutzschrift ein

Dienstag, 25. Januar 2022


Mitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

Update Green City AG: Green City AG und Tochtergesellschaft stellen Insolvenzantrag / SdK reicht Schutzschrift ein

Insolvenzantrag der Green City AG und einer Tochtergesellschaft

Die Green City AG und die Green City Kraftwerkspark I GmbH haben am 24. Januar 2022 bekanntgegeben, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt zu haben. Dieser Schritt kommt nach den auf der Hauptversammlung vom 20. Januar 2022 gegebenen Informationen nicht überraschend. Schließlich wurde über die Tagesordnungspunkte, welche eine Sanierung der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung überhaupt erst ermöglicht hätten, erst gar nicht abgestimmt. Somit erschien eine Sanierung anhand eines Einstieges eines Investors nicht mehr möglich.

SdK reicht Schutzschrift ein

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vertritt aktuell bereits rund 400 betroffene Gläubiger der Green City-Gruppe und hat über einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt bereits am Vormittag des 24. Januar 2022 eine Schutzschrift am Insolvenzgericht hinterlegen lassen und angeregt, Herrn Rechtsanwalt Markus Kienle, Mitglied des Vorstands der SdK, in den Gläubigerausschuss der Green City AG i.I. zu bestellen. Herr Kienle verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der regenerativen Energien. Er war in der Vergangenheit Aufsichtsratsmitglied des börsennotierten Solarparkbetreibers 7C Solarparken AG, als diese die Integration eines Wettbewerbers vollzogen hat. Ferner war Herr Kienle auch als Gläubigerausschussmitglied der ehemals insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH tätig und unterstütze nach einem Mitgliedervotum der betroffenen SdK-Mitglieder den Neustart des Unternehmens als Genossenschaft. Die Prokon- Gläubiger wurden in Folge dessen Eigentümer eines der größten Windparkportfolios in Deutschland.

Kostenlose Stimmrechtsvertretung

Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Stunden über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens entscheiden. Wir gehen davon aus, dass auch weitere Tochtergesellschaften der Green City AG ein Insolvenzverfahren eröffnen werden müssen, sofern es nicht gelingt, zeitnah fällige Zinszahlungen zu stunden. In den kommenden Monaten werden voraussichtlich mehrere Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber stattfinden, um gegebenenfalls einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählen zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK daher eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf künftigen Versammlungen der Gesellschaft an. Interessenten bittet die SdK, eine entsprechende Vollmacht für den mit der SdK kooperierenden Rechtsanwalt Michale Siegle auszufüllen. Diese ist unter www.sdk.org/greencity rechts in der Box „Weitere Unterlagen“ abrufbar. Zur bestmöglichen Vertretung der Anleger ist eine starke Gemeinschaft in einem eventuell kommenden Verfahren unerlässlich. Mit der Bevollmächtigung von Rechtsanwalt Siegle entstehen Ihnen keine Kosten. Diese trägt die SdK.

Über den weiteren Verlauf werden wir in unserem kostenlosen Green City Newsletter berichten. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür unter www.sdk.org/greencity registrieren.

Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Foto: pixabay.com

Zum Thema

Green City AG stellt Insolvenzantrag – Fortbestand der Tochtergesellschaften gefährdet

Green City Energy Kraftwerkspark II: Fristgerechte Anleihe-Zinszahlung – Bestand der Gesellschaft weiterhin gefährdet

Green City AG und Tochtergesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten

Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

Twitter
Facebook

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü