Green City AG und Tochtergesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten

Montag, 20. Dezember 2021


Pressemitteilung der Green City AG:

Green City AG beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

  • – Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021 festgestellt
  • – Wertberichtigungen sowie voraussichtlich zu erwartender Verlust für das Geschäftsjahr 2020

Die Green City AG hat ihre Aktionär:innen heute gemäß § 92 Abs. 1 AktG form- und fristgerecht zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Januar 2022 eingeladen, da nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass sowohl aufgrund erforderlicher Wertberichtigungen von Forderungen, Beteiligungen an Tochtergesellschaften als auch infolge von erwarteten Umsatz- und Ertragsausfällen ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 eingetreten ist. Die Versammlung wird aufgrund der Corona-Pandemie online stattfinden.

Die Green City AG sieht sich mit operativen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich nachteilig auf die Finanzlage der gesamten Gruppe auswirken. So kommt es derzeit bei zahlreichen wichtigen Wind- und Solarparkprojekten des Konzerns zu erheblichen Verzögerungen. Durch den daraus resultierenden Ausfall von Erträgen erwartet die Green City AG für das Gesamtjahr 2021 ein negatives Jahresergebnis.

Im Rahmen der Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2020 wurde darüber hinaus eine Notwendigkeit von Wertberichtigungen unter anderem bei Projektrechten und Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen aus Garantieversprechen festgestellt. Diese resultieren aus Mindererträgen, Verlusten und Verzögerungen von und bei Erneuerbaren-Energien-Projekten, deren Werthaltigkeit nach unten korrigiert werden muss. Für das Geschäftsjahr 2020 geht die Gesellschaft daher nun von einem negativen Gesamtergebnis aus.

Zudem haben die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, die jeweils börslich handelbare Schuldverschreibungen emittiert haben, heute den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie sich in einer finanziellen Krise befinden. Demnach ist die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet. Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG könnten möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden.

Dies stellt den Bestand dieser Konzerngesellschaften und damit auch die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen sowie Zinszahlungen hieraus in Frage. Ursächlich dafür ist, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind. Die Zahlung der am 30. Dezember 2021 fälligen Zinsen aus den Inhaberschuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sind nicht gesichert.

Jens Mühlhaus, Vorstandsvorsitzender der Green City AG, sagt: „Die aktuelle Situation hat vielschichtige Gründe. Mithilfe externer Experten arbeiten wir mit Hochdruck an der Aufarbeitung unserer wirtschaftlichen Lage. Wir tun alles, um die gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen und uns wieder voll und ganz auf unser Tagesgeschäft zu fokussieren.“

Finanzvorständin Heike von der Heyden, die ein Team zur Bewertung der Gesamtsituation leitet, ergänzt: „Wir haben umgehend Maßnahmen ergriffen, um den negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Green City-Gruppe entgegenzuwirken. Darüber hinaus sind wir derzeit dabei, zügig ein umfassendes Restrukturierungskonzept zu erarbeiten.“

Die Eckpunkte des Restrukturierungskonzepts, das die Green City AG in enger Zusammenarbeit mit der renommierten Münchener Beratungsgesellschaft demps & partner erarbeitet, sollen den Aktionär:innen auf der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Januar 2022 vom Vorstand vorgestellt werden.

Der Geschäftsbetrieb der Green City AG und der Konzerngesellschaften wird derweil unverändert fortgeführt.

Green City AG



Adhoc-Mitteilung der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG:

Bestand der Gesellschaft in Frage gestellt

Die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG („Gesellschaft„) hat Inhaberschuldverschreibungen begeben (ISIN DE000A2GSTH8/WKN A2GSTH).

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen sowie Zinszahlungen hieraus in Frage stellen. Ursächlich hierfür ist, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind. Die Unternehmensgruppe prüft unter Einbeziehung der Gesellschaft aktuell verschiedene Restrukturierungskonzepte einschließlich einer möglichen Anleiherestrukturierung bei der Gesellschaft.

Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG


Adhoc-Mitteilung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG:

Bestand der Gesellschaft in Frage gestellt; fristgerechte Zahlung der Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen nicht gesichert

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG („Gesellschaft„) hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen in mehreren Tranchen begeben: die Tranche A (ISIN DE000A161MQ1/WKN A161MQ) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 4,75 %, und die zwei Tranchen B (ISIN DE000A161MR9 /WKN A161MR sowie ISIN DE000A14KH45/WKN A14KH4) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 5,75 % (gemeinsam „Inhaberschuldverschreibungen„).

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und ist möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen in Frage stellen. Die Zahlungen der am 30. Dezember 2021 fälligen Zinsen aus den Inhaberschuldverschreibungen sind derzeit noch nicht gesichert. Ursächlich hierfür ist, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind. Die Unternehmensgruppe prüft unter Einbeziehung der Gesellschaft aktuell verschiedene Restrukturierungskonzepte einschließlich einer möglichen Anleiherestrukturierung bei der Gesellschaft.


Adhoc-Mitteilung der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG:

Bestand der Gesellschaft in Frage gestellt

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG („Gesellschaft„) hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen: Die Tranche A (ISIN DE000A2AALN4/WKN A2AALN), die Tranche B (ISIN DE000A2AALP9/WKN A2AALP) und die Tranche C (ISIN DE000A2G8V82/WKN A2G8V8) der Inhaberschuldverschreibungen (gemeinsam „Inhaberschuldverschreibungen„).

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen sowie Zinszahlungen hieraus in Frage stellen. Ursächlich hierfür ist, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind. Die Unternehmensgruppe prüft unter Einbeziehung der Gesellschaft aktuell verschiedene Restrukturierungskonzepte einschließlich einer möglichen Anleiherestrukturierung bei der Gesellschaft.

Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG


Foto: pixabay.com

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