Green City AG stellt Insolvenzantrag – Fortbestand der Tochtergesellschaften gefährdet

Montag, 24. Januar 2022


Mitteilung der Green City AG:

Green City AG stellt Insolvenzantrag: Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Green City AG

Die Green City AG hat heute aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht in München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Schritt ist erforderlich geworden, da die bereits weit fortgeschrittenen Gespräche mit Investoren nicht abgeschlossen werden konnten. Das Gericht wird nun in Kürze über den Antrag der Gesellschaft und die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden.

Bereits am 17. Dezember 2021 hatte die Green City AG darüber informiert, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass sowohl aufgrund erforderlicher Wertberichtigungen von Forderungen, Beteiligungen an Tochtergesellschaften als auch infolge von erwarteten Umsatz- und Ertragsausfällen ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 eingetreten ist. Die Aktionär:innen wurden gemäß § 92 Abs. 1 AktG form- und fristgerecht zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 20. Januar 2022 stattgefunden hat. Zudem hatten die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, die jeweils börslich handelbare Schuldverschreibungen emittiert haben, den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie sich in einer finanziellen Krise befinden.

Auch die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH befindet sich in einem Restrukturierungsprozess. Der Verkauf von Assets und die Rückführung von Darlehen verzögert sich und konnte nicht im gesteckten Zeitrahmen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund hat diese Konzerngesellschaft ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Green City AG


Adhoc-Mitteilung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG:

Konzernobergesellschaft stellt Insolvenzantrag

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG („Gesellschaft„) hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen in mehreren Tranchen begeben: die Tranche A (ISIN DE000A161MQ1/WKN A161MQ) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 4,75 %, und die zwei Tranchen B (ISIN DE000A161MR9/WKN A161MR sowie ISIN DE000A14KH45/WKN A14KH4) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 5,75 %.

Die Gesellschaft ist von der Green City AG („Konzernobergesellschaft„), welche alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist, informiert worden, dass die Konzernobergesellschaft heute aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird (Regelinsolvenzverfahren); Verhandlungen über erforderliche Finanzierungsbeiträge für Sanierungsmaßnahmen konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Forderungen in Höhe von ca. EUR 6,0 Mio., welche die Gesellschaft gegen die Konzernobergesellschaft hat, sind nicht werthaltig. Eine Insolvenz der Konzernobergesellschaft verschärft die Krise der Gesellschaft. Die Gesellschaft könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig werden und ist möglicherweise überschuldet. Dies stellt weiterhin den Bestand der Gesellschaft in Frage.

Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG


Adhoc-Mitteilung der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG:

Konzernobergesellschaft stellt Insolvenzantrag

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG („Gesellschaft„) hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen: Die Tranche A (ISIN DE000A2AALN4/WKN A2AALN), die Tranche B (ISIN DE000A2AALP9/WKN A2AALP) und die Tranche C (ISIN DE000A2G8V82/WKN A2G8V8) der Inhaberschuldverschreibungen (gemeinsam „Inhaberschuldverschreibungen„).

Die Gesellschaft ist von der Green City AG („Konzernobergesellschaft„), welche alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist, informiert worden, dass die Konzernobergesellschaft heute aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird (Regelinsolvenzverfahren); Verhandlungen über erforderliche Finanzierungsbeiträge für Sanierungsmaßnahmen konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Forderungen in Höhe von ca. EUR 3,8 Mio., welche die Gesellschaft gegen die Konzernobergesellschaft hat, sind nicht werthaltig. Eine Insolvenz der Konzernobergesellschaft verschärft die Krise der Gesellschaft. Die Gesellschaft könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig werden und ist möglicherweise überschuldet. Dies stellt weiterhin den Bestand der Gesellschaft in Frage.

Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG


Adhoc-Mitteilung der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG:

Konzernobergesellschaft stellt Insolvenzantrag

Die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG („Gesellschaft„) hat Inhaberschuldverschreibungen begeben (ISIN DE000A2GSTH8/WKN A2GSTH).

Die Gesellschaft ist von der Green City AG („Konzernobergesellschaft„), welche alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist, informiert worden, dass die Konzernobergesellschaft heute aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird (Regelinsolvenzverfahren); Verhandlungen über erforderliche Finanzierungsbeiträge für Sanierungsmaßnahmen konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden

Forderungen in Höhe von ca. EUR 5,4 Mio., welche die Gesellschaft gegen die Konzernobergesellschaft hat, sind nicht werthaltig. Eine Insolvenz der Konzernobergesellschaft verschärft die Krise der Gesellschaft. Die Gesellschaft könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig werden und ist möglicherweise überschuldet. Dies stellt weiterhin den Bestand der Gesellschaft in Frage.

Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

Green City AG

Foto: pixabay.com

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