EYEMAXX-Anleihe 2020/25: Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) zum neuen gemeinsamen Vertreter gewählt

Mitteilung der mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB:
EYEMAXX-Anleihe “2020/2025“: Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen mit 99,9 % der abgegebenen Stimmen zum neuen gemeinsamen Vertreter gewählt
Zu der von der EYEMAXX Real Estate AG, dem Insolvenzverwalter im Sekundärinsolvenzverfahren und der Masseverwalterin im Hauptinsolvenzverfahren zur „Anleihe 2020/2025“ (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ) anberaumten Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. März 2022 bis zum 25. März 2022 hat der Abstimmungsleiter Notar Dr. Schlotter das Abstimmungsergebnis mitgeteilt (vgl. das notarielle Protokoll). Demnach war die Abstimmung beschlussfähig und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf wurde mit 99,9 % der abgegebenen Stimmen zum neuen gemeinsamen Vertreter gewählt. Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. aus der Schweiz („One Square“), wurde mit ebenfalls 99,9 % der abgegebenen Stimmen abgewählt.
Auch sämtliche weiteren Beschlussvorschläge, insbesondere zu Ermächtigungen des neuen gemeinsamen Vertreters, zu seiner Vergütung und zu einer Vorab-Befriedigung der Gläubiger, welche die Kosten der Abstimmung vorfinanziert haben, wurden mit jeweils mehr als 99 % der abgegebenen Stimmen angenommen.
Interessenkollision des bisherigen gemeinsamen Vertreters beseitigt
Die insolvente Eyemaxx AG hat mehrere Anleihen platziert. Nur die Anleihe „2020/2025“ ist mit Immobilien besichert. Der bisherige gemeinsame Vertreter One Square hatte sich sowohl in der besicherten als auch in den unbesicherten Anleihen zum gemeinsamen Vertreter wählen lassen. Diese Doppelfunktion führte notwendigerweise zu Interessenkollisionen, vgl. unsere Pressemitteilung vom 14.03.2022.
Verständlicherweise wollte eine Vielzahl der Anleihegläubiger eine solche Interessenskollision nicht hinnehmen. Eine Gläubigergemeinschaft hatte daher den Antrag auf Abwahl von One Square gestellt. One Square Advisors hatte versucht, die Abwahl zu verhindern, indem sie dazu aufgerufen hatte, an der Wahl nicht teilzunehmen. Dennoch wurde das erforderliche Abstimmungsquorum erreicht und die Abwahl mit einer Zustimmungsquote von 99,9 % der abgegebenen Stimmen vollzogen.
Weiteres Vorgehen
Der neue gemeinsame Vertreter Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen wird nun einen Gläubigerbeirat bilden, der sich aus Vertretern der institutionellen Gläubiger wie auch fachlich kompetenten Privatinvestoren zusammensetzt. Nach Übernahme des Amtes ist es nun seine erste Aufgabe, mit der Insolvenzverwaltung Einvernehmen über die Verwertung der Immobiliensicherheiten zu erzielen. Hieran wird der neue gemeinsame Vertreter mit Hochdruck arbeiten.
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
Foto: pixabay.com
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