Eyemaxx Real Estate AG: Weitere Informationen für Anleihegläubiger

Dienstag, 16. November 2021


Pressemitteilung der One Square Advisors GmbH:

Information für Anleihegläubiger – Update 2

One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek bedanken sich bei allen Anleihegläubigern der Eyemaxx Real Estate AG für Ihr Interesse, Ihre Registrierung und das in sie gesetzte Vertrauen. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin. Ebenfalls bedanken wir uns für Ihre Teilnahme an der Investoren-Telefonkonferenz am 11. November 2021. Die wesentlichen Inhalte haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie Sie der Presse entnommen und aus unserer Telefonkonferenz erfahren haben, hat sich die Situation rund um die Eyemaxx Real Estate AG deutlich verschärft. Die Eyemaxx Real Estate AG hat am 05. November 2021 einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde vom Landesgericht Korneuburg inzwischen offiziell eröffnet.

Eckpunkte bzw. Logik des Sanierungsplans

Die Gesellschaft hat einen Sanierungsplan vorgeschlagen, den wir im Folgenden in den wesentlichen Punkten darstellen.

  • – Das Unternehmen soll während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden.  Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet und ein Sanierungsplan erarbeitet.
  • – Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20%, zahlbar innerhalb von drei Jahren, an. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestquote.
  • – Aus dem dem Plan zu Grunde liegenden Konkursszenario, der auf den Angaben der Gesellschaft basiert, ergibt sich ein Wert der Assets von 9,65% für alle Gläubiger. Dieser Wert liegt ca. 10% unter der gesetzlichen Mindestquote von 20% und würde bei Annahme des Planvorschlags entsprechend auf 20% erhöht.

  • – Die Herleitung der knapp 10%-igen Quote ergibt sich wie folgt:
  • – Die Aktivseite der Eyemaxx Real Estate AG, die aus den Anteilen und Ansprüchen an die Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH besteht, beträgt ca. € 131 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:
  • – Beteiligungswerte an der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH (weiter bezeichnet als „EMI“) i.H.v. ca. € 78 Mio. (dahinter stehen Großteils Grundstücke und Immobilien bzw. u.U. auch ein potenzieller Unternehmenswert der EMI).
  • – Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EMI & andere Beteiligungen) i.H.v. ca. € 53 Mio.
  • – Beteiligungen an weiteren Gesellschaften (außerhalb der EMI), in deren Vermögen weitere Grundstücke und Immobilien stehen, die teilweise als Sicherheiten für die Anleihe 2020-2025 sowie für besicherte Bankfinanzierungen dienen und teilweise als nicht werthaltig angesehen werden (aufgrund von Belastungen durch direkte Verbindlichkeiten wie z.B. Mezzaninfinanzierungen, unfertige Entwicklungen, etc.).
  • – Die Passivseite weist Verbindlichkeiten in Höhe von ca. € 210 Mio. auf (inklusive noch nicht näher bezifferter Eventualverbindlichkeiten), darunter Anleiheverbindlichkeiten i.H.v. € 129 Mio., besicherte Kredite von ca. € 8,3 Mio. und Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten von ca. € 20 Mio.
  • – In dem Szenario, das dem Sanierungsplan zugrunde liegt, werden die Immobilien, die als Besicherung der Anleihe 2020/2025 dienen, abgesondert.
  • – Aus der Verwertung der Vermögensgegenstände stehen den besicherten Gläubigern laut Sanierungsplan ca. € 2o Mio. zu. Der Erlös aus dem Verkauf der EMI wird lt. Plan mit ebenfalls ca. € 20 Mio. beziffert.
  • – Die Erlöse werden vorrangig gegen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (ca. € 53 Mio.) verrechnet, diese müssen daher um einen Wert von ca. € 10 Mio. berichtigt werden.
  • – Der Beteiligungswert der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH i.H.v. ca. € 78 Mio. wird daher nicht werthaltig angesehen und gänzlich abgeschrieben werten.
  • – Die restlichen € 20 Mio. nach Abzug der Insolvenzkosten fließen der Masse zu und ergeben im Verhältnis zu den angegebenen Passiva von ca. € 210 Mio. eine Quote von ca. 10%.
  • – Die Herleitung der 20%-igen gesetzlichen Mindestquote bzw. die Aufbringung der zusätzlich notwendigen 10% ergibt sich lt. Sanierungsplan wie folgt:
  • – Die Eyemaxx Real Estate AG hält (neben der Beteiligung an der EMI sowie den besicherten Vermögensgegenständen) weitere Beteiligungen an zahlreichen Tochtergesellschaften, welche wiederum Grundstücke und Immobilien in ihrem Vermögen halten.
  • – Diese Vermögensgegenstände werden mehrheitlich als nicht werthaltig angesehen, da sie mit zahlreichen Verbindlichkeiten belastet sind, darunter vielfach durch Mezzaninkapital-Finanzierungen.
  • – Einige wenige Vermögensgegenstände sind jedoch werthaltig bzw. sollen gemäß dem Sanierungsplan durch Fortführung bzw. Abschluss unvollständig entwickelter Projekte werthaltig werden und dadurch den notwendigen Zufluss zur Quote ermöglichen.
  • – Gemäß „Liquiditätsplan“ sollen so im Rahmen der Weiterführung und Veräußerung von vier Projekten ein Netto-Zufluss von ca. € 18 Mio. erzielt werden, der zur weiteren Befriedigung der Gläubiger dient und das Erreichen der 20%-igen gesetzlichen Mindestquote ermöglicht.
  • – Das Unternehmen bzw. das Eigenkapital würde in dem Fall des Sanierungsplanes erhalten bleiben und es dem Unternehmen ermöglichen, mit möglichen weiter verbleibenden Beteiligungen und Vermögensgegenständen entschuldet weiter zu wirtschaften.
  • – Zur Insolvenz- bzw. Masseverwalterin wurde Frau Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien, bestellt. Frau Dr. Reisch ist eine der renommiertesten Verwalterinnen in Österreich und hat in der Vergangenheit zahlreiche große und internationale Verfahren abgewickelt. Frau Dr. Reisch genießt in der Branche einen ausgezeichneten Ruf und gilt als freundlich und charmant im Umgang, aber hart, konsequent und zuverlässig in der Sache.
  • – Die Verwalterin wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die Sanierungsbestrebungen aufrechterhalten werden können. Wir, in Person von Frank Günther und Thomas Vorlaufer, waren am 10. November in Wien und hatten Gelegenheit, uns mit Frau Dr. Reisch auszutauschen.

  • – Im Rahmen des Sanierungsverfahrens sind wichtige Termine und Fristen vom Gericht festgelegt worden:
    • – bis 1. Dezember 2021: Anmeldefrist für Forderungen der Gläubiger, dies gilt auch für Anleihegläubiger. Dies ist keine Ausschlussfrist, d. h. Gläubiger können auch nach dem 1. Dezember noch Forderungen zur Tabelle anmelden, offen ist allerdings, ob diese dann auch in der Sanierungsplantagsatzung am 26. Januar 2022 über den vorgelegten Sanierungsplan abstimmen können.
    • – 15. Dezember 2021: Berichts- und Prüfungstagsatzung, auf der über das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden.
    • – 26. Januar 2022: Sanierungsplantagsatzung auf der über den von der Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird.

Mit dem engen Zeitplan sollen die Gläubiger bewegt werden, dem Sanierungsplan des Unternehmens ohne einen kompetitiven Prozess und Markttest zustimmen. Um die bestmögliche Verwertung und optimale Gläubigerbefriedigung sicherzustellen, ist für die Anleihegläubiger Eile geboten, sich zu organisieren und eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren zu etablieren.

Interessensbündelung und Dokumentation

One Square und Heuking Kühn haben sich bereit erklärt, die Vertretung der Anleihegläubiger zu organisieren und im Insolvenzverfahren zu übernehmen. Wir bitten Sie – sofern nicht bereits erfolgt -uns folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • Aktueller Depotauszug: Der Auszug dient als Nachweis Ihrer Gläubigerstellung. Bitte achten Sie darauf, dass Identität des Depotinhabers und das Datum zu erkennen sind.
  • Vollmacht zur Wahrung und Vertretung Ihrer Interessen vor der Einberufung der Gläubigerversammlung und auch hinsichtlich des österreichischen Sanierungsverfahrens. So können wir die Interessen der Anleihegläubiger auch bereits jetzt im Sanierungsverfahren vertreten und platzieren. Wir befinden uns bereits im Austausch mit der bestellten Insolvenzverwalterin Dr. Ulla Reisch.

Bitte senden Sie uns die Unterlagen kurzfristig zu, damit wir die nächsten Schritte, d.h. die Wahl eines gemeinsamen Vertreters mit Legitimation in Österreich sowie die Anmeldung der Forderungen zur Erhöhung der Verhandlungsmacht, zeitnah angehen können.

Bitte beachten Sie, dass durch Unterzeichnung der Vollmacht keine Kosten auf Sie zukommen. Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters ist gesetzlich geregelt und wird von der Eyemaxx Real Estate AG getragen.

Austausch mit der Insolvenzverwalterin

Es hat sich die Gelegenheit aufgrund beiderseitigen Wunschs ergeben, mit der Insolvenzverwalterin zu sprechen und sich damit einen Eindruck der derzeitigen Gegebenheiten zu verschaffen. Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte des Austauschs aufgeführt:

Vorhandene Liquidität im Unternehmen

  • – Aktuell verfügt das Unternehmen über keine Liquidität. Die uns vorgelegte Liquiditätsplanung weist einen Kontostand von € 0 auf. Der erste nennenswerte Eingang ist für Ende November in Höhe von € 300.000 aus der Rückzahlung eines Darlehens der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH geplant.

Wert der vorhandenen Assets bzw. Immobilien
Momentan sehen wir uns noch nicht imstande, eine belastbare Einschätzung der vorhandenen Werte zu geben.

  • – Die Gesellschaft hat in dem vorgelegten Sanierungsplan entsprechend dem oben dargelegten Konkursszenario die vorhandenen Werte wie folgt beziffert:
  • – Wert der unter der Eyemaxx Real Estate AG befindlichen Forderungen gegen Tochtergesellschaften laut Saldenliste € 53,3 Mio.; im Zerschlagungsfall sollen diese Immobilien laut Ansatz der Gesellschaft einen Wert von € 43,2 Mio. haben.
  • – Wert der Anteile an der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH laut Saldenliste € 78,4 Mio.; soll im Zerschlagungsfall diese Immobilien laut Ansatz der Gesellschaft keinen Wert mehr haben.
  • – Zusammen also Gesamtaktive laut Saldenliste von € 131,7 Mio.; soll im Zerschlagungsfall laut Ansatz der Gesellschaft einen Wert von € 43,2 Mio. haben (Zuflüsse in die AG, die sich aus dem Immobilienwert minus der Abflüsse in den Beteiligungskaskaden -also Banken- und Mezzaninverbindlichkeiten – ergeben).
  • – Der Plan geht weiterhin davon aus, dass die für die Anleihe 2020/2025 als Sicherheiten bestellten Immobilien mit € 13,2 Mio. voll werthaltig sind.
  • – Laut Plan verbleiben für die unbesicherten Gläubiger € 20,4 Mio. nach Abzug der Insolvenzkosten, was bei einer gesamten Passivseite von ca. € 210 Mio. einer Quote von 9,65% entsprechen würde.

Diese Werte entsprechen nicht unserer Einschätzung, sondern dem Sanierungsplan der Gesellschaft. Über den tatsächlichen Wert können wir auf Basis der vorliegenden Unterlagen heute noch keine belastbare Aussage treffen. Der Wert hängt dabei auch von der Art der Verwertung ab und lässt sich wie folgt eingrenzen:

  • – Im testierten Jahresabschluss 2019 der Eyemaxx Real Estate AG war die Bilanzsumme des Einzelabschlusses € 196 Mio.
  • – Laut aktueller Saldenliste beträgt die Bilanzsumme € 130 Mio.
  • – Laut dem von der Gesellschaft vorgelegten Plan können € 43 Mio. realisiert werden.
  • – Die Gesellschaft ist bereit, den unbesicherten Gläubigern eine Quote von 20 % zu zahlen, was einem Wert von ca. € 41 Mio. entspricht.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Wert der Aktiva zwischen der in dem Plan angeboten Quote in Höhe von € 43 Mio. und den lt. Saldenliste ausgewiesenen Aktiva von € 107 Mio. liegt.

Für die besicherten Immobilien liegen Gutachten vor, die allerdings z.T. schon mehrere Jahre alt sind. Die folgende Aufstellung beruht auf der Aufstellung, die uns seitens der Insolvenzverwaltung zur Verfügung gestellt wurde. Lt. Anleihebedingungen stehen weitere Sicherheiten zur Verfügung, die teilweise unter der Eyemaxx Real Estate AG hängen (z.B. Aachen und Würzburg). Die aktuelle Sicherheiten-Lage muss mit dem Treuhänder verifiziert werden. Lt. unserem derzeitigen Kenntnisstand dienen die folgenden Objekte als Sicherheit:  

  • IBT Boizenburg GmbH & Co. KG, Immobilie Boizenburg, Fährweg
    • Grundstück inklusive Halle; Verkehrswert laut Gutachten € 2,2 Mio., Anschaffungskosten 2021 € 1,6 Mio.
  • Lifestyle Realbesitz- Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Immobilien Innsbruck Bernhard-Höfel Straße, Salzburg Frank-Sauer-Straße, Wien, Seybelgasse
    • Superädifikate, Verkehrswert laut Gutachten € 6,1 Mio., IFRS Buchwert € 5,2 Mio.
  • HamcoGmbH & Co. KG, Immobilien Linz, Nebigerstraße
    • Superädifikat, Verkehrswert € 3,4 Mio., Verkehrswertschätzung laut Status € 2,3 Mio.
  • Seespitzstraße Vermietungs GmbH & Co. Kg, Immobilien Zell am See, Seespitzstraße
    • Grundstück und Gebäudeanteil (1. und 2. Stock inklusive Grundanteil)
  • EM Outlet Center GmbH, Immobilie Zell am See, Seespitzstraße
    • Grundstück und Gebäudeanteil (EG & Grundteil), Verkehrswert laut Gutachten € 4,1 Mio., Verkehrswertschätzung aufgrund Mietersituation € 1,5 Mio. für Objekt gesamt (inklusive Anteile Seespitzstraße Vermietungs GmbH & Co. KG)
  • Maxx Bauerrichtungs GmbH, Immobilie Leopoldsdorf bei Wien, Thonethaus
    • Wohnungseigentum: 2 Wohnungen Thonethaus, Verkehrswert laut Gutachten € 1,2 Mio.
  • Eyemaxx Development & Building Technologies Holding GmbH, Immobilie Graz, Grabenstraße
    • Büroeigentum, Verkehrswert € 1,4 Mio., Rang 1 Steiermärkische Sparkasse i.H.v. € 1,1 Mio.
  • Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH, Immobilie Hennersdorf, Wildgansgasse
    • Einfamilienhaus, Verkehrswert laut Gutachten € 0,6 Mio.; sanierungsbedürftig, jedoch vermietet
  • Gelum Grundstücks-VermietungsgesmbH, Logistikzentrum Aachen
    • Verkehrswert € 1,6 Mio.

Allen Insolvenzgläubigern kommen die Verwertungserlöse aus folgenden, nicht als Sicherheit dienenden Objekten zu. Zu beachten ist, dass sich in den Projektgesellschaften Finanzierungen befinden, deren Valutierung wir (noch) nicht kennen:

  • Kaiserlei (EYEMAXX Hotel Kaiserlei GmbH & Co. KG)
    • Bestandsimmobilie Hotel
    • € 12 Mio. Bestandsfinanzierung in SPV
    • Zufluss in AG erwartet € 3,5 Mio.
  • Projekt Bamberg (EYEMAXX Lifestyle Development 5 GmbH & Co. KG)
    • Baugenehmigtes Grundstück im Bestandsgebäude (Mixed Use)
    • Mezzaninfinanzierung i.H.v. € 15,5 plus Zinsen in SPV
  • Projekt Alfred-Döblin-Allee (EYEMAXX Alfred-Döblin-Allee GmbH)
    • Baugenehmigtes Grundstück (Wohn- und Büro)
    • Mezzaninfinanzierung i.H.v. € 10,1 Mio. plus Zinsen in Zwischenholding 1
    • Mezzaninfinanzierung i.H.v. € 1,4 Mio. plus Zinsen bei Minderheiteneigentümer
    • Mezzaninfinanzierung i.H.v. 2,0 Mio. plus Zinsen in Zwischenholding 2
  • Lilienthalpark (Eyemaxx Lifestyle Development 23 GmbH & Co. KG)
    • Grundstück (Büro)
    • Finanzierung i.H.v. € 10,0 Mio. für den Ankauf, zzgl. Grundschuld € 1,5 Mio. für Kontokorrentlinie
  • Bonn (Eyemaxx Lifestyle Development 11 GmbH & Co. KG)
    • Projekt in Bau, Kostenüberschreitung, insolventer GU
    • Baufinanzierung Bank, € 12,4 Mio. – Liquiditätsbedarf zur Fertigstellung € 1,2 Mio.
    • Mezzaninfinanzierung in SPV € 7 Mio. plus Zinsen
  • Schützenstraße (Eyemaxx Lifestyle Development 15 GmbH & Co. KG)
    • Projekt in Bau (Hotel & Büro)
    • Baufinanzierung Bank € 20,5 Mio.
    • Mezzaninfinanzierung € 6,5 Mio. Zinsen in SPV
    • Zufluss i.H.v. ca. € 8,6 Mio. erwartet bei Fertigstellung, Vermietung und Verkauf, weitere Finanzierung dafür notwendig
  • WAYV (Eyemaxx Tower Offenbach UG)
    • Baugenehmigtes Grundstück (Büro)
    • Mezzaninfinanzierung in SPV € 8,1 Mio. plus Zinsen
    • Nettozufluss bei Fertigstellung € 9,5 Mio. EK-Anteil von € 6 Mio. notwendig für Entwicklung
    • Zufluss bei Projektabbruch € 12 Mio. abzüglich Finanzierung somit € 3 Mio.
  • Lindleystraße (BIRKART GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG)
    • Erbbaurecht mit Bestand (Logistikhalle)
    • Verpfändung der Mieteinnahmen an Bank of China
    • Buxtehuderstraße (Buxtehuderstraße GmbH & Co. KG)
    • Grundstück (Hotel)
    • 50% JV
    • Finanzierung € 4,5 Mio., Ankaufsfinanzierung (Bank)
    • Stille Reserven nicht vorhanden, Pachtvertrag aufgekündigt durch Pächter
  • Mannheim (Stadtquartier Postquadrat Mannheim GmbH)
    • Mixed Use Projekt im Bau, GU in Insolvenz, Fertigstellung offen, Bankenkonsortium in Abstimmung
    • Mezzaninkapitalgeber in SPV; 100% Abdeckung bereits auf dieser Ebene inklusive Zinsen nicht gegeben
    • 50% JV

Wichtige anstehende Themen
Unsere Agenda konzentriert sich auf die folgenden Themen:

  • – Bessere Einschätzung der vorhandenen Werte
  • – Evaluierung der Position der Anleihegläubiger zum vorgelegten Plan:
    • – Annahme führt zu 20% Quote ohne Einschnitt beim Eigenkapital
    • – Ablehnung eines Konkursverfahren und geordneter Verwertung
  • – Sicherstellung der Sicherheiten für die besicherten Gläubiger, Frau Dr. Reisch zeigt sich hier sehr kooperativ
  • – Sicherstellung der Finanzierung der Tochtergesellschaften, um Insolvenzen auf dieser Ebene zu verhindern
  • – Kompetitive, geordnete Verwertung (einzeln, Pakete, gesamt) über die Zeit
  • – Sicherstellung der Durchsetzung von Anfechtungen und Ansprüchen aus welchen Gründen auch immer
  • – Sicherstellung einer starken Vertretung der Anleihegläubiger im Verfahren (Gläubigerausschuss, gemeinsamer Vertreter etc.)

Rechtlicher Kontext

Einberufungsverlangen und Wahl eines gemeinsamen Vertreters
One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek repräsentieren bereits in jeder Anleihe mehr als 5% der Anleihegläubiger.
One Square hat unterstützt durch Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Einberufungsverlangen an den Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG für eine Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede der von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen gestellt, um eine bestmögliche Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen. Wir gehen davon aus, dass die Insolvenzverwalterin dem nachkommt, ansonsten wäre eine gerichtliche Anordnung möglich.

Die Regelung in § 19 Abs. 3 SchVG, wonach der gemeinsame Vertreter berechtigt ist, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen, bezieht sich nur auf Insolvenzverfahren in Deutschland.
Für das österreichische Insolvenzverfahren heißt das zunächst, der gemeinsame Vertreter kann die Anleihegläubiger nicht gesamtheitlich vertreten und z.B. Forderungen anmelden, sondern muss durch Einzelvollmacht jedes Anleihegläubigers legitimiert werden. Dies bringt für die Anleihegläubiger erhebliche Nachteile mit sich:

  • – Jeder Anleiheinhaber seine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens individuell anmelden oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen. Dies ist viel Aufwand insbesondere für kleine Gläubiger. Der gemeinsame Vertreter nimmt üblicherweise eine Globalanmeldung der Forderungen aller Anleihegläubiger vor.
  • – Ohne gemeinsamen Vertreter muss jeder Anleihegläubiger seine Rechte selbst wahrnehmen oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen
  • – Weitere Schutzvorschriften des §19 SchVG, wie etwa Gleichbehandlung, gelten nicht mehr bei einem Verfahren in Österreich.
  • – Allerdings werden wir in den von uns einberufenen Anleihegläubigerversammlungen einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen, der entsprechende Rechte auch in Österreich einräumt. Wir sehen eine hohe Chance, dass damit die Legitimation des gemeinsamen Vertreters auch in Österreich anerkannt wird, da dies das Innenverhältnis der Ausgestaltung der Anleiherechte betrifft und sich nach deutschem Recht richtet.

Wir bitten daher alle Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG, sich diesen Einberufungsverlangen anzuschließen und uns auch bei der Wahl zum gemeinsamen Vertreter zu unterstützen.
Die Wahl des gemeinsamen Vertreters wird allerdings erst nach der gesetzten Frist in Österreich zur Anmeldung und dem geplanten Termin für die Abstimmung über den Plan sein. Daher bleiben die Einzelvollmachten zur Anmeldung weiterhin wichtig.

Fazit

Es ist dringend geboten, dass die Anleihegläubiger ihre Rechte wahrnehmen. Je breiter die Basis ist, auf die wir unsere Einberufungsverlangen stellen, desto kraftvoller wird die Position der Anleihegläubiger. Wir melden Ihre Forderungen beim österreichischen Gericht an. Bitten denken Sie daran, dass Sie uns einen aktuellen Depotauszug und die unterzeichnete Vollmacht zukommen lassen. Die Vollmacht können Sie bei uns anfragen. Bitte senden Sie uns den Depotauszug und die unterzeichnete Vollmacht schnellstmöglich zurück, damit wir die nächsten Schritte zeitnah angehen können.

Bitte beachten Sie, dass durch Unterzeichnung der Vollmacht keine Kosten auf Sie zukommen. Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters ist gesetzlich geregelt und wird von der Eyemaxx Real Estate AG getragen. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und werden Sie informieren, sobald neue Erkenntnisse verfügbar sind.
Für Fragen sind wir unter eyemaxx@onesquareadvisors.com zu erreichen.

One Square Advisors GmbH

Foto: pixabay.com

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