OSA mit neuem Update zu Eyemaxx

Mittwoch, 26. Januar 2022


Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:

  • Wahl der One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter auch in den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 sowie der Wandelanleihe 2021/2022
  • Berufung von Herrn RA Klaus Nieding in den Gläubigerausschuss
  • Anmeldung der Forderungen in Deutschland und Österreich erfolgt durch gemeinsamen Vertreter
  • Gemeinsamer Vertreter arbeitet an der Erstellung von Verwertungskonzepten

Wahl der One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter

In den gerichtlich einberufenen Gläubigerversammlungen der Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR) der Eyemaxx Real Estate AG am 19. Januar 2022 haben die Anleihegläubiger die One Square Advisory Services S.à.r.l., Schweiz, zum gemeinsamen Vertreter aller drei Anleihen gewählt.

In den Gläubigerversammlungen stimmten jeweils die deutliche Mehrheit der vertretenen Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2023, der Anleihe 2019/2024 sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 dem Beschlussvorschlag zur Wahl der One Square Advisory Services als gemeinsamen Vertreter zu.

In den Abstimmungen ohne Versammlung vom 3. bis 7. Dezember 2021 ist die One Square Advisory Services bereits als gemeinsamer Vertreter der Anleihe 2020/2025 (ISIN: A289PZ / WKN: DE000A289PZ4) gewählt worden.

Das One Square Team wird in Kooperation mit Heuking Kühn Lüer Wojtek als gemeinsamer Vertreter die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger aus allen Anleihen im österreichischem Hauptverfahren sowie im deutschen Sekundärverfahren wahrnehmen und als Ansprechpartner der Anleihegläubiger fungieren.

Neubesetzung des Gläubigerausschusses

Am 22. Dezember hat das Amtsgericht Aschaffenburg One Square bereits in den Gläubigerausschuss der Eyemaxx Real Estate AG berufen. One Square nimmt auch dort die Vertretung der Gläubigerinteressen wahr.

Für den 20. Januar 2022 hatte das Amtsgericht Aschaffenburg zu einer Gläubigerversammlung aller Insolvenzgläubiger, dem sogenannten Berichts- und Prüfungstermin eingeladen. One Square hat als gemeinsamer Vertreter aller vier Anleihen die Anleihegläubiger in dieser Gläubigerversammlung vertreten.

Auf dieser Gläubigerversammlung standen folgende Beschlüsse zur Abstimmung:

  • – Prüfung und Feststellung der angemeldeten Forderungen
  • – Wahl bzw. Bestätigung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses

One Square hat als gemeinsamer Vertreter Insolvenzverwalter Herrn Dr. Andreas Kleinschmidt in seinem Amt bestätigt, da die bisherige Zusammenarbeit äußerst professionell und konstruktiv verlaufen ist. Diese Arbeit soll im Sinne der Anleihegläubiger positiv fortgesetzt werden.

Darüber hinaus haben wir die Bestellung von Herrn RA Klaus Nieding in den Gläubigerausschuss vorgeschlagen. Herr RA Nieding ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.. Als ausgewiesener Experte vertritt Herr Nieding in zahlreichen vergleichbaren Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger. Zudem verfügt Herr Nieding über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung und Durchsetzung von Individualansprüchen, für deren Durchsetzung der gemeinsame Vertreter nicht legitimiert ist. Unverändert bleibt die Bestellung von One Square und Herrn RA Prof. Dr. Streit, einem der führenden Insolvenzrechtspezialisten in Deutschland.

Wir sind überzeugt, dass mit dieser Besetzung die Anleihegläubiger optimal vertreten sind und der Gläubigerausschuss auf hohe Kompetenz und breite Erfahrung zurückgreifen kann und für einen schnellen und effektiven Entscheidungsprozess aufgestellt ist.

Anmeldung der Forderungen in Deutschland und Österreich

Als gemeinsamer Vertreter übernehmen wir die Anmeldung der Forderungen aller Anleihegläubiger im Rahmen einer Globalanmeldung sowohl beim Amtsgericht in Aschaffenburg sowie dem Landesgericht Korneuburg in Österreich. Die Kosten der Forderungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Individuelle Anmeldungen einzelner Anleihegläubiger sind nicht notwendig und werden vom Insolvenzverwalter bestritten, da wir als gemeinsamer Vertreter die Anleiheforderungen (Nominalbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen) in Gänze anmelden.

Die Forderungsanmeldungen aller Anleihegläubiger im Sekundärverfahren haben wir bereits am 20. Januar 2022 vorgenommen. Die Funktion des nach § 19 SchVG bestellten gemeinsamen Vertreters wurde inzwischen auch bei der österreichischen Insolvenzverwaltung anerkannt, so dass wir auch in Österreich eine Globalanmeldung vornehmen und keine individuellen Anmeldungen notwendig sind. Bereits erfolgte individuelle Anmeldungen werden vom Insolvenzverwalter entsprechend bestritten.

Verwertungskonzept für die Assets der Eyemaxx Real Estate AG

Als gemeinsamer Vertreter befinden wir uns in engem Austausch mit der Insolvenzverwaltung in Österreich und Deutschland hinsichtlich der Bewertung und Verwertung der Immobilien. Aktuell erarbeiten wir gemeinsam auf Grundlage der vorliegenden Datenbasis und Informationen individuelle Verwertungskonzepte sowohl für die Bestandsimmobilien, die als Sicherheit dienen, als auch für die weiteren Bestandsimmobilien und Projekte. Aufgrund der Komplexität und der Datenlage wird die Konzepterstellung und der anschließende Übergang in die Verwertung (Verkauf, Fortführung oder Desinvestition) noch andauern.

Zudem befinden wir uns in Abstimmung mit dem Treuhänder mit dem Ziel, insbesondere auch die laufenden Mieten für die besicherten Anleihegläubiger sicherzustellen.

Geltendmachung von Individualansprüchen

Es erreichen uns zahlreiche Anfragen von Anleihegläubigern hinsichtlich potenzieller, gerichtlich zu verfolgender Ansprüchen gegen den Vorstand, Aufsichtsrat und sonstige Beteiligte. Der gemeinsame Vertreter ist nicht legitimiert, solche sogenannten Individualansprüche zu verfolgen.

Der stellvertretende Vorsitzende der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und auf Anlegerschutzklagen spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Nieding hat sich bereit erklärt, die Vertretung hinsichtlich dieser Ansprüche zu übernehmen und hat uns gestattet, Ihnen seine Kontaktdaten weiterzuleiten:

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt
Germany
Tel.: +49-69-238538-0
Fax: +49-69-238538-10
eyemaxx@niedingbarth.de


Sofern Sie noch nicht bei uns registriert sind, können Sie sich gerne weiterhin unter www.onesquareadvisors.com/eyemaxxbei uns registrieren.

Für Fragen erreichen Sie uns weiterhin per E-Mail unter eyemaxx@onesquareadvisors.com.

One Square Advisory Services S.á.r.l.

Foto: pixabay.com

Anleihen Finder Datenbank:

EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025

EYEMAXX Real Estate AG 2019/2024

EYEMAXX Real Estate AG 2018/2023

Zum Thema:

Eyemaxx-Anleihen: OSA zum gemeinsamen Vertreter der Gläubiger gewählt – Berichts- und Prüfungstermin am 20. Januar

Eyemaxx-Anleihen – Aktuelle Entwicklungen

Aktueller Statusbericht zur Eyemaxx Real Estate AG

Eyemaxx: Sanierungsvorhaben in Österreich gescheitert

Eyemaxx: Nächste Investoren-Telefonkonferenz am 8. Dezember

Eyemaxx Real Estate AG: Anzeige bei der BaFin – Gläubigerabstimmung ohne Versammlung vom 03. bis 07. Dezember 2021

Eyemaxx Real Estate AG: Weitere Informationen für Anleihegläubiger

KFM-Sondertelegramm zu Eyemaxx: „Lückenlose Aufklärung“ – „Keine Sanierung nach österreichischem Recht“ – „Prüfung von Management-Handlungen“ – „Kurzfristige Gläubigerversammlung“

Eyemaxx Real Estate AG – mzs Rechtsanwälte verlangen Einberufung einer Gläubigerversammlung

Eyemaxx Real Estate AG: Informationen für Anleihegläubiger

SdK ruft Anleiheinhaber der Eyemaxx Real Estate AG zur Interessensbündelung auf

+++ Eyemaxx Real Estate AG beantragt Sanierungsverfahren +++ Update: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet

Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

Twitter

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü