Eyemaxx-Anleihe 2020/25 (A289PZ): Weitere Gläubigerabstimmung einberufen

Freitag, 11. März 2022


Pressemitteilung der mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

EYEMAXX Real Estate AG Anleihe “2020/2025“ (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ)

Abstimmung ohne Versammlung zur Abwahl und Neuwahl des gemeinsamen Vertreters

Die Emittentin, der Insolvenzverwalter im Sekundärinsolvenzverfahren und die Masseverwalterin im Hauptinsolvenzverfahren haben die Inhaber der „Anleihe 2020/2025“ zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. März 2022 um 0:00 Uhr bis zum 25. März 2022 um 24:00 Uhr aufgefordert.

Das Einberufungsverlangen stammt von einer Gemeinschaft von Anleihegläubigern, welche mehr als 44 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der Eyemaxx-Anleihe “2020/2025“ hält (darunter Pensions- und Sterbekassen, Wertpapierfonds, Vermögensverwalter und private Investoren). Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. aus der Schweiz, soll durch Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf ersetzt werden. Die Gründe für das Neuwahlbegehren sind vielfältig. Im Ergebnis verfolgen die Gläubiger den Wunsch, dass ausschließlich die Interessen der Anleihegläubiger an einer bestmöglichen Sanierung der Anleihe
verfolgt werden, ohne dass potentielle weitere geschäftliche Interessen an einer Sanierungs-Strukturierung hinzutreten. Diese neutrale Abwicklung sehen sie bei Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen eher gewährleistet.

Akuter Interessenkonflikt des bisherigen gemeinsamen Vertreters

Hinzu tritt, dass die Firma One Square Advisory Services S.à.r.l. („One Square“) zwischenzeitlich auch bei den anderen drei Anleihen des Emittenten Eyemaxx zum gemeinsamen Vertreter (2018/2023, 2019/2024 und 2021/2022) gewählt worden ist. Dies wird von vielen Beteiligten als höchst problematisch angesehen (vgl. nur die Stellungnahme der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vom 03.03.2022, abrufbar unter https://sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Eyemaxx/Eyemaxx-Newsletter-8.pdf). Die Anleihe 2020/25 ist im Unterschied zu den anderen Anleihen mit Immobilien der Gesellschaft bzw. von Tochtergesellschaften besichert. Die anderen Anleihen, in denen One Square bereits als gemeinsamer Vertreter agiert, sind dagegen unbesichert. In der Auseinandersetzung um die wirksame Bestellung der Sicherheiten müsste One Square im Interesse der Gläubiger der
verschiedenen Anleihen insofern gleichzeitig für und gegen die Wirksamkeit der Sicherheiten stimmen. Dies löst nach Auffassung vieler Gläubiger einen kaum aufzulösenden Interessenkonflikt aus. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, dass für die besicherte Anleihe ein anderer gemeinsamer Vertreter bestellt wird als für die unbesicherten Anleihen. Diese Auffassung vertreten sowohl Gläubiger, die das Abwahlverlangen gegen One Square veranlasst haben, als auch viele weitere Gläubiger sowie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (s. die verlinkte
Stellungnahme oben).

Hinweise zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung

Abstimmungsunterlagen (Abstimmungsbogen, Besonderer Nachweis etc.) sind auf der Webseite der Emittentin (https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/aktuelleglaeubigerabstimmungen/#content) veröffentlicht.

Für Rückfragen stehen wir den Anleihegläubigern gerne unter 0211 / 69002-52 oder unter
eyemaxx@mzs-recht.de zur Verfügung.

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

Foto: pixabay.com

Anleihen Finder Datenbank:

EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025

EYEMAXX Real Estate AG 2019/2024

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