Euroboden-Anleihen: Ad Hoc Committee der Anleihegläubiger fordert Gespräche
Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:
Euroboden GmbH – Ad Hoc Committee der Anleihegläubiger hat sich konstituiert
- – Weitreichende Einschnitte in die Rechte der Anleihegläubiger von der Gesellschaft vorgeschlagen – ohne Gegenleistung und Gesellschafterbeitrag nicht akzeptabel
- – Über 100 Gläubiger mit Nominalvolumen von über 20% der Anleihe 2019/2024 sowie über 30% der Anleihe 2020/2025 haben sich bereits für das Ad Hoc Committee registriert
- – Ad Hoc Committee wird seitens One Square und Heuking Kühn vertreten
- – Aufforderung des Ad Hoc Committee an die Gesellschaft, umgehend Gespräche aufzunehmen
- – Alle Anleihegläubiger können sich dem Ad Hoc Committee anschließen
Die Euroboden GmbH hat am 24. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5%-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ) und der 5,5%-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM), aufgefordert, im Rahmen von zwei Gläubigerversammlungen umfangreichen Änderungen der Anleihebedingungen in Bezug auf Laufzeit, Verzinsung, Rang und Kündigungsrechte sowie einer Streichung der Change of Control Klausel, zuzustimmen.
One Square und Heuking Kühn erachten diese Änderungen als nicht akzeptabel, da weder entsprechende Gegenleistung noch ein Gesellschafterbeitrag angeboten werden.
Zudem bleibt die Gesellschaft aufklärende Informationen schuldig. Eine Einschätzung darüber, in welcher Lage sich die Gesellschaft tatsächlich befindet, ist ohne entsprechenden Einblick in die Geschäftsunterlagen nicht möglich. One Square und Heuking Kühn haben daher die Gesellschaft aufgefordert, umgehend entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen und in Gespräche einzutreten.
One Square und Heuking Kühn hatten den Gläubigern in ihrer EQS News vom 26. Juli 2023 empfohlen, die Interessen in einem Ad Hoc Committee zu bündeln, da die Anleihebedingungen die Wahl eines sonst üblichen gemeinsamen Vertreters nicht vorsehen. Das nun installierte Ad-Hoc-Committee vertritt die Interessen der Anleihegläubiger in anstehenden Restrukturierungsgesprächen mit der Gesellschaft, in den anstehenden Gläubigerversammlungen sowie in einer ggf. drohenden Insolvenz, um die vorhanden Werte für die Anleihegläubiger zu sichern und deren Interessen bestmöglich durchzusetzen. Dieser Service ist für die Anleihegläubiger kostenlos.
Bisher haben sich weit über einhundert Groß- und Kleingläubiger mit über 20 % der ausstehenden Nominale in der Anleihe 2019 / 2024 und über 30 % der ausstehenden Nominale in der Anleihe 2020 / 2025 bei One Square registriert und um Vertretung gebeten.
Für den Beitritt zum Ad Hoc Committee und die Vertretung gegenüber der Gesellschaft benötigen wir zunächst eine Vollmacht und einen Depotauszug.
Für die Vertretung auf den Gläubigerversammlungen benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über die Eigentümerschaft und über die Sperre in Form eines „Besonderen Nachweises und Sperrvermerkes“. Der Sperrvermerk muss mindestens bis zum Tage der Gläubigerversammlung (Anleihe 2019 / 2024 am 22. August 2023 und Anleihe 2020 / 2025 – 23. August 2023) gültig sein. Bitte beachten Sie die durch die Urlaubszeit verlängerten Bearbeitungszeiten bei den (Depot)Banken und beantragen Sie diesen zeitnah.
Alle Anleihegläubiger, die sich dem Ad Hoc Committee anschließen möchten, sind eingeladen sich unter euroboden@onesquareadvisors.com zu registrieren.
One Square Advisory Services S.á.r.l.
Foto: Euroboden GmbH
Anleihen Finder Datenbank:
Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2013/2018 (getilgt)
Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2017/2022 (getilgt)
Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2019/2024
Unternehmensanleihe der Euroboden GmbH 2020/2025
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