ERWE Immobilien AG: Keine ausreichende Zustimmung für geplante Kapitalmaßnahmen auf HV

Adhoc-Mitteilung der ERWE Immobilien AG:
Außerordentliche HV der ERWE Immobilien AG stimmt nicht für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen
- – Hauptversammlung stimmt zwar für Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 12 Mio., aber gegen die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 20:1
- – Da der Barkapitalerhöhungsbeschluss auf der vorherigen Aktienzusammenlegung fußt, ist er nicht durchführbar.
Die außerordentliche Hauptversammlung der ERWE Immobilien AG (ISIN DE000A1X3WX6) hat heute knapp die notwendige Mehrheit für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen bestehend aus (1) einer Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von zwei Aktien, (2) eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 20:1 sowie (3) eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu EUR 12 Mio., verfehlt. Zwar stimmten die Aktionäre mit rund 73,6% der abgegebenen Stimmen und des vertretenen Kapitals für die drei Maßnahmen. Da aber die ordentliche Kapitalherabsetzung zu TOP 2 eine Mehrheit von 75% des vertretenen Grundkapitals erfordert, wurde dieser Beschluss nicht mit der notwendigen Mehrheit gefasst. Da wiederum die Barkapitalerhöhung auf dem gemäß TOP 1 und TOP 2 herabgesetzten Grundkapital fußt, kann auch die Barkapitalerhöhung nicht umgesetzt werden.
Der Vorstand wird im Hinblick auf die Versagung der Zustimmung zu den Kapitalmaßnahmen die verbleibenden Möglichkeiten zur Restrukturierung der Gesellschaft weiter prüfen und entsprechende Maßnahmen umsetzen.
ERWE Immobilien AG
Foto: pixabay.com (Symbolbild)
Quelle: https://www.pressetext.com/news/20231010027
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