Energiekontor AG beschließt Aktienrückkauf und Aktieneinzug

Adhoc-Mitteilung der Energiekontor AG:
Energiekontor AG beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft einen erneuten Aktienrückkauf beschlossen. Im Einzelnen sind dazu folgende Beschlüsse gefasst worden:
- 1. Der auf Basis der Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse vom 17. Mai 2023 ausgeführte Aktienrückkauf, der am 30. Mai 2023 begonnen und am 28. März 2024 unterbrochen wurde, wird nicht wieder aufgenommen und ist damit beendet.
- 2. Die Gesellschaft erwirbt auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 im Zeitraum vom 30. Mai 2024 bis längstens zum 19. Mai 2025 bis zu 80.000 eigene Aktien, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal 9.000.000 Euro begrenzt ist. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse.
- 3. Der Rückkauf soll von der Quirin Privatbank AG nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass die Quirin Privatbank AG die Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
- 4. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.
- 5. Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
- 6. Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf.html bekannt gegeben.
Weitere Pressemitteilung der Energiekontor AG:
Energiekontor beschließt Aktieneinzug
- – Herabsetzung des Grundkapitals um 77.000,00 Euro
- – Neues Grundkapital beträgt 13.882.359,00 Euro
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020, ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft am 17. Mai 2023 erneut ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen und vom 30. Mai 2023 bis 28. März 2024 insgesamt 77.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie über die Börse erworben.
Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien wird das Grundkapital der Gesellschaft von 13.959.359,00 Euro um 77.000,00 Euro auf 13.882.359,00 Euro durch Einziehung von 77.000 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 Euro je Aktie herabgesetzt.
Die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung hat der Aufsichtsrat beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung 13.882.359,00 Euro und ist in 13.882.359 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt.
Energiekontor AG
Foto: pixabay.com
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