Ekosem-Agrar AG: Schiedsgericht lehnt Antrag auf Nichtigerklärung der Optionsvereinbarungen ab
Adhoc-Mitteilung der Ekosem-Agrar AG:
Schiedsgericht Woronesch lehnt den Antrag auf Nichtigerklärung der Optionsvereinbarungen mit RSHB-Finance ab
Die Ekosem-Agrar AG gibt bekannt, dass das Schiedsgericht in Woronesch, Oblast, Russland, den Antrag der Ekosem-Agrar AG und weiterer Antragsteller auf Nichtigerklärung von Optionsvereinbarungen mit der RSHB-Finance, einer mit der Russischen Landwirtschaftsbank verbundenen Gesellschaft, über den Erwerb von jeweils insgesamt 99 Prozent der Anteile an den Tochtergesellschaften OOO EkoNiva-APK Holding, OOO EkoNiva- Produkty Pitanija und OOO EkoNiva-APK Chernozemje (zusammen „Russische Zwischenholdinggesellschaften„) abgelehnt hat. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird die Ekosem-Agar AG prüfen und entscheiden, ob die jeweiligen Antragsteller Rechtsmittel gegen diese Gerichtsentscheidung einlegen werden.
Das Gericht hat ferner erklärt, dass die Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, die der RSHB-Finance den Erwerb der Anteile an den Russischen Zwischenholdinggesellschaften untersagen, bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Nichtigkeit der Optionsvereinbarungen über die Anteile an den Russischen Zwischenholdinggesellschaften aufrechterhalten bleiben. Wenn die Antragsteller Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen, bleiben die Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bis zur rechtkräftigen Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft.
Ungeachtet der Gerichtsentscheidung befinden sich die Ekosem-Agrar AG und die Russische Landwirtschaftsbank weiterhin in konstruktiven Verhandlungen mit dem Ziel, die mittel- und langfristige Finanzierung der Ekosem-Agrar AG Gruppe sicherzustellen. In diesem Zusammenhang gab es heute mündliche Zusagen der Russischen Landwirtschaftsbank, zeitnah konkrete wesentliche Schritte im Hinblick auf eine Lösung der aktuellen Finanzierungssituation der Ekosem-Agrar AG-Gruppe umzusetzen.
Ekosem-Agrar AG
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