Deutsche Lichtmiete-Anleihen: Prof. Dr. Schwintowski kandidiert als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger – AGVs am 24. und 25. Mai

Montag, 16. Mai 2022


Pressemitteilung der KFM Deutsche Mittelstand AG:

Deutsche Lichtmiete AG: Gläubigerversammlungen zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters – Prof. Dr. Schwintowski kandidiert als gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen

Nach einer gemeinsamen Besprechung mit Anleihen-Gläubigern der Deutschen Lichtmiete AG, die mit rund 80 Mio. Euro in den Anleihen investiert sind, hat sich Herr Prof. Dr. Schwintowski bereit erklärt, als gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger zu kandidieren.

Am 24. und 25. Mai 2022 finden die Gläubigerversammlungen zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters in Hude – Auf dem Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798 Hude – statt.

Gemäß dem vorliegenden Zeitplan sollen

am 24. Mai um 10.00 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2018/2023 (WKN: A2NB9P),

am 24. Mai um 14.30 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und

am 25. Mai um 10:00 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2021/2027 (WKN: A3H2UH)

der gemeinsame Vertreter der Anleihen gewählt werden.

Die Wahl des gemeinsamen Vertreters ist für die rechtliche Vertretung der Anleihen-Gläubiger im Insolvenzverfahren der Deutschen Lichtmiete AG von großer Bedeutung. Es kommt besonders darauf an, dass die Sicherungsrechte aus den Anleihen, mit dem die Rückzahlungsansprüche für die Anleihengläubiger gesichert werden, im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Anleger, die nicht an den Gläubigerversammlungen teilnehmen können, haben die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Anleger können eine Vollmacht zur Vertretung ihres Wahlrechts für Herrn Prof. Dr. Schwintowski als gemeinsamer Vertreter an die

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstraße 7b – 80831 München

Ansprechpartner Herr Bauer oder Herr Kienle

Tel.: 089 20 20 8460

E-Mail: kienle@sdk.org

oder an die

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

Goethestr. 8-10; D-40237 Düsseldorf

Ansprechpartner Herr Dr. Meschede

Tel.: 0211 69 002-0

E-Mail: lichtmiete@mzs-recht.de

richten.

„Wir begrüßen die Kandidatur von Herrn Prof. Dr. Schwintowski als gemeinsamer Vertreter aller Anleihen. Mit Prof. Dr. Schwintowski steht ein höchst kompetenter und erfahrener Rechtswissenschaftler zur Verfügung, der insbesondere im Bank- und Kapitalmarkrecht seit Jahren für die Schutzinteressen der privaten und institutioneller Anleger eintritt“, kommentiert Hans-Jürgen Friedrich, Vorstand der KFM Deutsche Mittelstand AG, die Kandidatur. „Prof. Schwintowski wird zudem von anderen in der Wissenschaft und Praxis ausgewiesenen Fachleuten aus dem Insolvenzrecht und dem Strafrecht unterstützt, um den Sachverhalt, der zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete führte, lückenlos aufzuklären. Damit steht ein Team aus hochkarätigen Fachleuten zur Verfügung, mit welchem die Chancen steigen, dass das im Grunde genau in die Zeit passende Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete AG fortgeführt werden kann und die Gläubiger davon profitieren. Nicht die Zerschlagung und Veräußerung des Geschäftsbetriebs, sondern eine Fortführung wäre nach jetzigem Stand also der Idealfall für die Gläubiger. Energieeffiziente Systeme, wie sie von der Deutschen Lichtmiete angeboten werden, sind vor dem Hintergrund der benötigten Energieeinsparungen das Gebot der Stunde“.

Über Herrn Prof. Dr. Schwintowski

Seit 1993 hat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahr 2000 wurde er zum geschäftsführenden Direktor des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin ernannt. Von 2004 bis 2010 war er außerdem geschäftsführender Direktor des Instituts für Neue Alterssicherungssysteme und Rechtsbiometrik.

Herr Prof. Dr. Schwintowski war Sachverständiger in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren, unter anderem zum Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und zum Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.

Er ist geschäftsführender Mitherausgeber der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER), Herausgeber der Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK) und Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR). Darüber hinaus wirkt er auch an mehreren Kommentaren und Handbüchern mit.

KFM Deutsche Mittelstand AG

Foto: pixabay.com

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