MOLOGEN AG: Gläubiger stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu – Wandlungspreis wird auf 2,46 Euro gesenkt

Donnerstag, 28. Februar 2019


Pressemitteilung der MOLOGEN AG:

Ergebnis Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025

Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) hat die Ergebnisse der heutigen Gläubigerversammlung zur EUR 4.999.990,00 6,00 % Wandelschuldverschreibung 2017/2025 bekanntgegeben. Im Rahmen der Gläubigerversammlung haben die Anleihegläubiger über die Ende Oktober 2018 mit dem Hauptanleihegläubiger erzielte Einigung und die damit verbundenen angepassten Anleihebedingungen abgestimmt. Die vorgeschlagenen Beschlussfassungen wurden von der überwiegenden Mehrheit der Anleihegläubiger angenommen. Insgesamt waren 83,95 % der Anleihegläubiger bei der Gläubigerversammlung vertreten.

Ende Oktober 2018 hatte die MOLOGEN AG die Verhandlungen mit dem Hauptanleihegläubiger, der mehr als 75 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2025 hält, erfolgreich abgeschlossen. Dieser hatte zuvor angekündigt, die Wandelanleihe 2017/2025 vorzeitig zu kündigen. Gemäß der erzielten Einigung verzichtete der Hauptanleihegläubiger auf die Ausübung des damals bestehenden Sonderkündigungsrechts. Somit wurde die sofortige Fälligkeit der Wandelanleihe 2017/2025 und die damit verbundene sofortige Rückzahlungsverpflichtung von rund 3,9 Mio. EUR abgewendet und die kurzfristige Finanzierung der MOLOGEN AG gesichert. Im Gegenzug hatte sich die Gesellschaft verpflichtet, den Gläubigern eine Änderung der Anleihebedingungen anzubieten.

Im Rahmen der Gläubigerversammlung wurde diese angebotene Änderung der Anleihebedingungen allen Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2017/2025 zur Abstimmung vorgelegt. Auf der Tagesordnung stand die Senkung des Wandlungspreises von ursprünglich 7,61 EUR auf 2,46 EUR und die Erhöhung des Wandlungsverhältnisses von zuvor 1,134 auf 4,065. Außerdem wurde eine Änderung des Kündigungsrechts der Wandelanleihe den Anleihegläubigern zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit überwiegender Mehrheit angenommen. Dementsprechend wurden der neue Wandlungspreis von 2,46 EUR und ein Wandlungsverhältnis mit 4,065 sowie eine Änderung der Kündigungsregelungen durch die Gläubigerversammlung beschlossen. Die Beschlüsse müssen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen noch durch Änderung der Sammelurkunde vollzogen werden.

MOLOGEN AG

Foto: pixabay.com

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