Golden Gate GmbH: Anleihegläubigerversammlung am Freitag, den 28. November 2014 – Wahl eines gemeinsamen Vertreters sowie Änderung der Anleihebedingungen vorgesehen – Golden Gate-Anleihe wieder im Handel
Am kommenden Freitag, den 28. November 2014, findet um 11 Uhr im Künstlerhaus München am Lenbachplatz 8 die Anleihegläubigerversammlung der Golden Gate GmbH statt. Ziel der Versammlung sei es, zunächst einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu bestimmen sowie die Anleihebedingungen zu ändern.
Für interessierte Anleihegläubiger sei es möglich, sich vorher registrieren zu lassen und anzumelden, teilte das Unternehmen mit. Weitere Informationen sind hier auf der Homepage des Unternehmens einzusehen.
Vorläufige Insolvenzverwaltung
Die Golden Gate GmbH hatte am 2. Oktober 2014 Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Das Immobilienunternehmen hatte am 11. Oktober 2014 weder die fällige Unternehmensanleihe noch den Zins bedienen können.
Im Zuge dessen legte der bisherige Geschäftsführer Uwe Rampold alle seine Ämter nieder. Hans Volkert Volckens, geschäftsführender Gesellschafter der Immobilis Trust GmbH, wurde daraufhin zum neuen Geschäftsführer der Golden Gate GmbH bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Axel W. Bierbach aus der Münchener Kanzlei Müller- Heydenreich Bierbach & Kollegen berufen.
Gläubigerversammlung der Golden Gate GmbH
Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Immobilien-Unternehmens Golden Gate GmbH, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach mit, sich für die bestmögliche Befriedigung der Anleihegläubiger einzusetzen. Dafür soll auf der Anleihegläubigerversammlung zunächst ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden, der die Interessen der Anleihe-Inhaber künftig wahrnehmen werde. Zudem sollen Anpassungen der Anleihebedingungen vorgenommen werden.
Es sei demnach vorgesehen, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die zur Absicherung der Anleihe dienende Immobilie des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in Leipzig nicht vom Sicherheitentreuhänder zwangsversteigert werden muss. Die Immobilie, die im Eigentum der Golden Gate Leipzig GmbH stehe, soll stattdessen freihändig verwertet werden und den Anleihegläubigern zu Gute kommen, teilte die Insolvenzverwaltung mit. Eine Zwangsversteigerung hätte nach Ansicht der Insolvenzverwaltung einen deutlich niedrigeren Erlös zur Folge.
Liquide Mittel für kurzfristige Tilgung der Grundsteuern
Des Weiteren sollen die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH bei der Versammlung über einen weiteren Gegenantrag abstimmen. Dieser sehe vor, dass die bereits jetzt beim Sicherheiten-Treuhänder vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von rund 400.000 Euro von diesem freigegeben werden, um kurzfristig fällig werdende Grundsteuern für die Vergangenheit bezahlen zu können. Auch diese Freigabe entspreche dem Interesse der Anleihegläubiger, da ansonsten eine Zwangsversteigerung durch die Stadt Leipzig drohe, so die Meinung der Insolvenzverwaltung. Die Grundsteuern wären in einem solchen Fall als öffentliche Last vorrangig vor den Sicherheiten der Anleihegläubiger zu bedienen.
„Die von der Golden Gate GmbH beantragten Änderungen der Anleihebedingungen und auch der Gegenantrag sind im Interesse der Anleihegläubiger. Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen der Anleihegläubiger, um die Beschlüsse auch umsetzen zu können. Selbstverständlich werde ich den Anleihegläubigern über meine bisherigen Kenntnisse und die mutmaßlichen Befriedigungsaussichten berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Auch werde ich über die Befriedigungsaussichten aus dem Patronat und über die Inanspruchnahme von Herrn Uwe Rampold berichten“, sagte der vorläufiger Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach.
Der Geschäftsführer der Golden Gate GmbH, Hans Volkert Volckens fügte hinzu: „Als neuer Geschäftsführer der Golden Gate GmbH und der Golden Gate Leipzig GmbH bin ich an der bestmöglichen zeitnahen Befriedigung der Gläubiger interessiert. Hierfür ist ein Verkauf sämtlicher Liegenschaften erforderlich, wobei die Immobilie in Leipzig für die Anleihegläubiger von besonderer Bedeutung ist. Die jetzigen Regelungen im Sicherheiten-Treuhandvertrag und in den Anleihebedingungen sind nicht geeignet, die Immobilie bestmöglich und flexibel verwalten und verkaufen zu können. Denn die jetzigen Regelungen würden zu einer Insolvenz der Golden Gate Leipzig GmbH führen und die Anleihegläubiger damit weiter schädigen. Dies gilt es abzuwenden.“
Golden Gate-Anleihe wieder handelbar
Nachdem die Golden Gate GmbH die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens angekündigt hatte, ist die Anleihe des Unternehmens (WKN: A1KQXX) nach einer Aussetzung wieder regulär handelbar. Aktuell liegt der Anleihe-Kurs der Golden Gate-Anleihe bei 26,00 Prozent (Stand: 25.11.2014).
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Cassandra Jowett / flickr
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Unternehmensanleihe der Golden Gate GmbH 2011/2014
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