Was passiert bei der Schneekoppe GmbH? – Änderung der Anleihebedingungen? – Gläubigerversammlung am kommenden Donnerstag, den 22. Januar 2015 – Abstimmung über Insolvenzplan
Am kommenden Donnerstag, den 22. Januar 2015, findet die zweite Gläubigerversammlung der Schneekoppe GmbH statt. Ein wichtiger Termin für die Anleihegläubiger, die sich auf der ersten Versammlung der Schneekoppe GmbH am 8. Dezember 2014 nicht auf einen gemeinsamen Vertreter einigen konnten.
Änderungen in den Anleihebedingungen denkbar
Laut der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater hängt für die Anleihegläubiger viel von der Gläubigerversammlung ab, denn es sei durchaus möglich, dass die Anleihegläubiger zur Sanierung des Unternehmens beitragen sollen. Dabei sei eine Änderungen beim Zinskupon oder eine Verlängerung der Laufzeit denkbar.
Da die Anleihegläubiger mit finanziellen Verlusten rechnen müssen, könnten Schadensersatzforderungen der geeignete Weg sein, das eigene Kapital zu schützen, so die Kanzlei GRP Rainer. Darüber hinaus könnten auch die Angaben in den Verkaufsprospekten überprüft werden.
Zweite Gläubigerversammlung
Die Anleihegläubiger der Schneekoppe GmbH müssen am kommenden Donnerstag über den Insolvenzplan abstimmen. Nach Angaben des Unternehmens mache die Sanierung Fortschritte. Das zuständige Amtsgericht Tostedt prüfe derzeit den vorgelegten Insolvenzplan. Dazu sollen auf der Gläubigerversammlung am 22. Januar nähere Einzelheiten bekannt gegegeben werden.
Bei der Versammlung handele es sich um einen so genannten Berichts- und Prüfungstermin, bei dem die Schneekoppe-Geschäftsführung über den Verlauf des Sanierungsverfahrens und den aktuellen Stand der Dinge berichten werde. Ebenso finde eine Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen statt.
Vor Weihnachten kam es zu öffentlichen Vorwürfen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) gegenüber der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle, deren Rechtsanwalt Daniel Kamke im Gläubigerausschuss tätig ist. Die SdK warf Kamke einen Interessenkonflikt vor, CMS Hasche Sigle konnte diese Vorwürfe widerlegen.
Schneekoppe-Anleihe
Die Schneekoppe-Gruppe hatte im Jahr 2010 eine Unternehmensanleihe (WKN A1EWHX) begeben, die in diesem Jahr – 2015 – fällig wird. Die Anleihe ist mit einem Zinskupon in Höhe von 6,45 Prozent ausgestattet und hat ein Gesamtvolumen von zehn Millionen Euro.
Laut Unternehmensangaben hatten die im September 2014 fälligen Zinszahlungen dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gewährleistet war. Aus diesem Grund hatte die Schneekoppe-Geschäftsführung im August dieses Jahres ein Schutzschirmverfahren beantragt. Anfang November 2014 hatte das Amtsgericht Tostedt schließlich das Insolvenzverfahren über die Schneekoppe GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Nomadic Lass / flickr
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