Schneekoppe: Insolvenz in Eigenverwaltung beginnt – Gläubigerversammlung stimmt über Insolvenzplan ab – Änderungen der Anleihebedingungen werden vorbereitet

Mittwoch, 5. November 2014


Das Amtsgericht Tostedt hat das Insolvenzverfahren über die
Schneekoppe GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Das teilte der Nahrungsmittel-Konzern heute mit. Seit August dieses Jahres befand sich Schneekoppe in einem Schutzschirmverfahren.

Jetzt werde die Geschäftsführung des sanierungsbedürftigen Unternehmens dem Gericht einen Insolvenzplan in dieser Woche vorlegen. Der vorläufige Sachwalter ist Rechtsanwalt Malte Köster von der Kanzlei Willmer & Partner, der in einem Gutachten die Fortführung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung befürwortet hatte, so Schneekoppe. Das Gericht folgt dieser Einschätzung nun.

„Vertrauensbeweis für die Geschäftsführung“

„Die Geschäftsführung hat in den letzten Monaten Kompetenz und Sachkunde unter Beweis gestellt. Aus heutiger Sicht spricht nichts dagegen, den Weg der Eigenverwaltung bei Schneekoppe fortzusetzen“, so Köster.

Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Andreas Liebaug von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner sagte: „Das ist ein großer Vertrauensbeweis für die Geschäftsführung und eine wichtige Weichenstellung für die erfolgreiche Weiterführung der Sanierung.“

Sanierungskurs wird fortgesetzt

Der im Jahre 2012 begonnene Sanierungskurs des Unternehmens werde im Rahmen des Insolvenzverfahrens konsequent fortgesetzt, so Schneekoppe.

„Wir haben weitere Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Umsätze konnten weiter stabilisiert werden. Wenn wir nun eine gute Lösung mit den Gläubigern erreichen, werden wir in die Lage versetzt, nachhaltig in die Marke zu investieren und zukunftsfähig zu sein“, erklärte der Geschäftsführer Markus Klein.

Insolvenzplan wird dem Gläubigerausschuss vorgestellt

Der Insolvenzplan werde laut Angaben des Unternehmens noch vor der Übergabe an das Insolvenzgericht dem Gläubigerausschuss vorgestellt. Am 22. Januar 2015 findet dann eine Gläubigerversammlung statt, in der die Gläubiger über den Insolvenzplan abstimmen werden.

Neben der Zulassung des Insolvenzplans durch das zuständige Gericht sei das Einverständnis der Gläubiger entscheidend dafür, dass der Insolvenzplan umgesetzt werden könne, so Schneekoppe.

Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

Unabhängig von der allgemeinen Gläubigerversammlung soll bereits Mitte Dezember 2014 eine Gläubigerversammlung stattfinden, auf der die Inhaber der Schneekoppe-Anleihe einen gemeinsamen Vertreter wählen können.

Derzeit werde laut Schneekoppe die Restrukturierung der Anleihe im Sinne der Anleihegläubiger vorbereitet. Hierzu gehöre unter anderem die Ausarbeitung neuer Anleihebedingungen.

Schneekoppe-Anleihe

Die Schneekoppe-Gruppe hatte im Jahr 2010 eine Unternehmensanleihe begeben, die 2015 fällig wird. Die Anleihe ist mit einem Zinskupon in Höhe von 6,45 Prozent ausgestattet und hat ein Gesamtvolumen von zehn Millionen Euro. Die im September fälligen jährlichen Zinszahlungen hatten laut Unternehmensangaben dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gewährleistet sei. Aus diesem Grund hatte die Schneekoppe-Geschäftsführung im August dieses Jahres ein Schutzschirmverfahren beantragt.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto:  Nomadic Lass / flickr

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Unternehmensanleihe Schneekoppe 2010/2015

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