KFM-Barometer: Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH bleibt „durchschnittlich attraktiv“ – Kurswert aktuell bei 72 Prozent
Bewertungs-Update für den SeniVita-Genussschein! In ihrem aktuellen KFM-Barometer bewertet die KFM Deutsche Mittelstand AG den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH (WKN A1XFUZ) weiterhin als „durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick)“ mit 3,5 von 5 möglichen Sternen.
Hinweis: Hier finden Sie das vorherige KFM-Barometer zum SeniVita-Genussschein.
Genussschein „durchschnittlich attraktiv“
Bewertung der KFM im Wortlaut: „Aufgrund der positiven Erlös- und Ergebniserwartungen sowohl aus dem Betrieb der Altenpflegeeinrichtungen als auch dem weiteren Aufbau der Bauaktivitäten in der SeniVita Social Estate AG, der auch in den nächsten Jahren gesichert erscheinenden Zahlung der Grundverzinsung allein aus dem Gewinnvortrag und der für eigenkapitalähnliche Kapitalmarktinstrumente durchschnittlichen und gewinnabhängigen Gesamtverzinsung von 8% p.a. bewerten wir den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH weiterhin als durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick).“
INFO: Wesentliches Alleinstellungsmerkmal der SeniVita ist der Betrieb der Altenpflege-Einrichtungen nach dem eigenentwickelten Betreuungskonzept Altenpflege 5.0 (Seniorengerechtes Wohnen, Pflege in den eigenen vier Wänden sowie Tagespflege).
Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH
KURS: Von Mai bis August 2016 fiel der Kurswert des SeniVita-Genussscheins von 95 auf 65 Prozent. Danach erholte sich der Genussschein-Kurs wieder leicht und notiert aktuell bei 72 Prozent (Stand: 27.10.2016).
RATING : Derzeit ist die SeniVita Sozial gGmbH von der Creditreform Rating AG mit „B+“ (watch) bewertet.
ZINSKUPON: Der im Mai 2014 emittierte Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH bietet neben einer gewinnabhängigen Grundverzinsung in Höhe von jährlich 7,00 Prozent eine variable gewinnabhängige Vergütung in Höhe von einem Prozent des Nennbetrags. Im Mai 2015 und Mai 2016 erfolgten jeweils die Auszahlung der gewinnabhängigen Grundverzinsung sowie der variablen Vergütung von insgesamt 8,00 Prozent.
AUSZAHLUNG: Für die Auszahlung beider Vergütungen ist der Jahresüberschuss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich. Die Grundverzinsung wird gewährt, wenn der entstehende Zinsaufwand nicht zu einem Jahresfehlbetrag führt. Die variable Vergütung wird gewährt, sofern durch den zusätzlichen Zinsaufwand aus der variablen Vergütung weiterhin ein Jahresüberschuss verbleibt.
LAUFZEIT: Die Laufzeit des Genussscheins ist grundsätzlich unbegrenzt. Erstmals kann der Genussschein zum 26. Mai 2019 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die Genussscheininhaber beträgt 24 Monate, für die Emittentin 48 Monate zum Ablauf des 26. Mai eines jeden Jahres.
VOLUMEN: Im Rahmen der Genussschein-Emission konnte die SeniVita Sozial gGmbH insgesamt 25 Millionen Euro einwerben.
Verlust im ersten Halbjahr 2016
Die Entwicklung im ersten Halbjahr 2016 ist aufgrund der Bündelung des Pflegebetriebs in der SeniVita Social Care GmbH nur bedingt mit dem Vorjahreszeitraum vergleichbar. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern wurde jedoch von 0,1 Millionen Euro auf 0,5 Millionen Euro verbessert. Aufgrund der noch bis zur Rückzahlung im Mai 2016 angefallenen Zinsaufwendungen für die SeniVita Sozial-Anleihe, die Anlaufverluste aus der SeniVita Social Estate-Beteiligung und des sonstigen Finanzergebnisses wird im ersten Halbjahr 2016 ein Verlust von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: Verlust von 1,9 Millionen Euro) ausgewiesen.
Zum 30.06.2016 weist die SeniVita Sozial gGmbH eine Eigenkapitalquote von 88,7 Prozent inklusive Genussschein- und Genussrechtskapital aus. Aufgrund der gewinnabhängigen Verzinsung werden das Genussschein- und das Genussrechtskapital im Eigenkapital bilanziert.
14 Einrichtungen in Bayern
Die SeniVita Sozial gGmbH wurde mit zuletzt 14 Einrichtungen zu einem der größten privaten Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in Bayern aufgebaut.
Um das weitere Wachstum der SeniVita-Gruppe zu forcieren, hatte die Gruppe bereits im Jahr 2015 das Tochterunternehmen SeniVita Social Estate AG gegründet. Das Unternehmen ist ein Joint Venture zwischen der SeniVita Sozial gGmbH (50%-Beteiligung) und der Ed. Züblin AG,
Weiterhin wurde der Betrieb der Altenpflegeeinrichtungen mit Wirkung zum 01.10.2015 vollständig in die neu gegründete SeniVita Social Care GmbH ausgegliedert. Mit dieser Ausgründung wird auch im Pflegebetrieb die Möglichkeit eröffnet, Partner beteiligen zu können.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: Jessica Peacock / flickr
Anleihen Finder Datenbank
SeniVita Sozial gGmbH Unternehmensanleihe 2011/16 (getilgt)
SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19
SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20
Zum Thema
SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein notiert bei 73 Prozent – Neuorganisation der SeniVita-Gruppe
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