ERWE Immobilien AG: Gläubiger-Abstimmung ohne Versammlung zwischen 29.06. und 02.07.2023
Pressemitteilung der ERWE Immobilien AG:
ERWE Immobilien AG fordert Anleihegläubiger zur Stimmabgabe auf
- – Abstimmung ohne Versammlung vom 29. Juni 2023 bis 2. Juli 2023
Die ERWE Immobilien AG (ISIN DE000A1X3WX6), Frankfurt/M., hat die Inhaber der Inhaberschuldverschreibung 2019/2023 über 40 Mio. Euro (ISIN: DE000A255D05 / WKN: A255D0) zur Stimmabgabe über die Restrukturierung der Inhaberschuldverschreibung im Rahmen einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Die Restrukturierung sieht u.a. den Umtausch der Anleihe in Erwerbsrecht in neue Aktien der Gesellschaft sowie eine Stundung von fälligen Zinszahlungen vor.
Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter gemäß § 18 Absatz 2 SchVG geleitet.
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Abstimmungszeitraum vom 29. Juni 2023, um 0:00 Uhr bis zum 2. Juli 2023, um 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der unten aufgeführten Adresse per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse abgeben:
Notar Dr. Dirk Otto
– Abstimmungsleiter –
DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
„Anleihe ERWE Immobilien AG: Abstimmung ohne Versammlung“
Postanschrift: Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
Entsprechende Muster-Formulare zur Stimmabgabe sind auf der Webseite der Gesellschaft sind unter dem folgenden Link auf der Website der ERWE Immobilien AG eingestellt bzw. abrufbar.
https://www.erwe-ag.com/investor-relations/anleihe/glaeubigerversammlung/glaeubigerversammlung
ERWE Immobilien AG
Foto: pixabay.com (Symbolbild)
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