Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger u.a. bei: – Kontrollwechsel – Drittverzug – Wert veräußerter Vermögensgegenstände >50% der konsolidierten Bilanzsumme – weiteren in den Anleihebedingungen aufgeführten Gründen (siehe Wertpapierprospekt) Covenants – Negativverpflichtung auf Finanzverbindlichkeiten – Verschuldungsbegrenzung (Net debt/EBITDA: < 6,5) – Ausschüttungsbeschränkung auf max. 25% des HGB- Jahresüberschusses bereinigt um Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs – Positivverpflichtung
Kündigungsrecht des Emittenten
Sonderkündigungsrecht der Emittentin: – Vorzeitig im Falle einer Änderung oder Ergänzung der steuerrechtlichen Vorschriften (tax gross-up, tax call) – Ab 8. Dezember 2020 zu 101,5% des Nennbetrags – Ab 8. Dezember 2021 zu 101,0% des Nennbetrags – Ab 8. Dezember 2022 zu 100,5% des Nennbetrags
Die NZWL Gruppe ist ein international tätiger Produzent von Motoren- und Getriebeteilen (Zahnräder, Synchronisierungen, Wellen), Getriebebaugruppen und komplett montierten Getrieben für die Automobilindustrie.