Was macht eine Anleihe zu einem Green Bond?

Dienstag, 4. Mai 2021


„Grüne“ Investitionsmöglichkeiten liegen derzeit im Trend – auch am Anleihemarkt. Aber was macht eine Anleihe eigentlich zu einem Green Bond? Bei grünen Anleihen werden die mit der Emission erzielten Einnahmen in Projekte investiert, die Natur- und Klimaschutzziele verfolgen. Es gibt allerdings keine klaren Leitlinien für die Klassifikation einer Anleihe als Green Bond.

Freiwilliger Standard für Green Bonds

Die International Capital Market Association (www.icmagroup.org) hat im Jahr 2018 mit den Green-Bond-Principles (GBP) eine freiwillige Richtlinie für die Emission von grünen Anleihen erstellt. GBP-konforme Emissionen sollen Investitionsmöglichkeiten mit klaren, transparent grünen Inhalten eröffnen. Dafür wird die Einhaltung von vier Kernkomponenten empfohlen:

(1) Die Verwendung der Emissionserlöse für grüne Projekte ist das Kernstück eines Green Bonds. Die ausgewählten Projekte sollten einen klaren Umweltnutzen schaffen, der evaluiert und, falls möglich, quantifiziert wird.

(2) Bei dem Prozess der Projektbewertung und -auswahl sollte der Emittent eines Green Bonds gegenüber Investoren die ökologisch nachhaltige Zielsetzung, die Vorgehensweise zur Bestimmung von geeigneten grünen Projekten und die jeweiligen Eignungskriterien klar kommunizieren.

(3) Das Management der Erlöse soll durch einen formalen internen Prozess sicherstellen, dass die Emissionserlöse ausschließlich für die Investitionstätigkeiten der grünen Projekte verwendet werden. Empfohlen wird ferner die Begleitung der Mittelverwendung zum Beispiel durch einen Wirtschaftsprüfer.

(4) Der Emittent sollte jederzeit aktuelle Informationen über die Verwendung der Emissionslöse bereitstellen. Bis zur vollständigen Investition sind diese jährlich und im Falle von wesentlichen Entwicklungen in regelmäßigen Zeitabständen zu aktualisieren.

Greenwashing

Mangels klarer Regelungsvorgaben könnte eigentlich jeder Emittent seine Anleihe als Green Bond bezeichnen. Regulatorische Konsequenzen, zum Beispiel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hätte der Emittent nicht zu befürchten. Daher kann sich das eine oder andere „grüne Projekt“ bei näherer Betrachtung als Mogelpackung herausstellen. Bei der so genannten Grünfärberei verschaffen sich Unternehmen in der Öffentlichkeit ein grünes oder nachhaltiges Image, obwohl es keine Rechtfertigung dafür gibt.

„Green Bonds versprechen, Projekte oder Unternehmungen zu finanzieren, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Dieses Versprechen lockt zunehmend Investoren, die sich selbst einer nachhaltigen Anlagepolitik verschrieben haben. Was genau sich hinter einem Green Bond verbirgt beziehungsweise verbergen sollte, ist derzeit aber nicht klar geregelt. Um hier keinen Vertrauensverlust bei Investoren zu erleiden und dem Vorwurf des Greenwashing zu begegnen, bedarf es anerkannter Standards, nach denen Green Bonds bewertet werden können und unabhängige Prüfer, die diese Bewertung durchführen“, erläutert Axel Wilhelm, Geschäftsführer der imug rating GmbH. imug ist seit mehr als 20 Jahren auf dem nachhaltigen Finanzmarkt mit der Beratung und Unterstützung von Finanzdienstleistern und Investoren bei der Umsetzung nachhaltiger Anlagestrategien präsent. Weitere Dienstleistungen umfassen das Nachhaltigkeits-Research und -Rating zu Unternehmen und nachhaltigen Finanzierungen.

Externe Prüfung – Second Party Opinion (SPO)

Im Rahmen einer Green Bond Emission wird den Emittenten von der ICMA unter anderem empfohlen, einen externen Prüfer damit zu beauftragen, die Ausrichtung an den vier Kernkomponenten der GBP zu bestätigen. Die Anbieter einer solchen „Zweitmeinung“ müssen vom Emittenten unabhängig sein und über nachweisliche Expertise in ökologischen Nachhaltigkeitsfragen verfügen.

So haben zum Beispiel sowohl die Greencells GmbH als auch die hep Global GmbH bei der Emission ihrer grünen Anleihen ein unabhängiges Gutachten (Second Party Opinion) von der imug Beratungsgesellschaft mbH bzw. der imug rating GmbH erstellen lassen, in dem jeweils bestätigt wird, dass die Anleihen im Einklang mit den Green Bond Principles stehen.

Fazit

Green Bonds sind im Trend und Anleger erhalten neben der Verzinsung des eingesetzten Kapitals einen Zusatznutzen in Form eines guten Gewissens. Aber nur dann, wenn die Mittel wirklich in grüne Projekte fließen, was durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen werden sollte. Allerdings geht es beim nachhaltigen Investieren nicht nur ums gute Gewissen, sondern um verantwortliche Anlagestrategien, die bei gleicher Rendite versuchen, zusätzlich auch tatsächlich soziale und ökologische Ziele zu unterstützen.

Beitrag von Kapitalmarkt-Experte Robert Fanderl, Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

Zum Thema

+++ Neuemission +++ hep global GmbH begibt Green Bond im Volumen von bis zu 25 Mio. Euro – Zinskupon von 6,50% p.a.

+++ Vollplatzierung +++ Greencells platziert Debüt-Anleihe 2020/25 (A289YQ) vollständig im Volumen von 25 Mio. Euro

Neuemission: blueplanet Investments AG begibt „grüne“ Wandelanleihe im Volumen von 20 Mio. Euro via Privatplatzierung

„Grüne Anleihe“: reconcept-Anleihe 2020/25 (A289R8) zu 90% platziert

S IMMO AG begibt 1,75%-Green Bond – Volumen von bis zu 150 Mio. Euro

Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

Twitter

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü