Hein Gericke Group GmbH: Tochtergesellschaft muss Insolvenz anmelden

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Pressemitteilung der Hein Gericke Group GmbH:

– Investmentbank konnte besicherte Anleihe nicht platzieren
– Fonds kündigt ohne wirtschaftliche Notwendigkeit die Kreditlinie
– Fortführung mit neuem Investor möglich

Die Hein Gericke Group GmbH, Holding-Gesellschaft des führenden deutschen Markenherstellers von hochwertiger Motorradbekleidung, erklärt, dass eine von sieben Gesellschaften der Gruppe, die Hein Gericke Deutschland GmbH, Düsseldorf, heute beim Amtsgericht Düsseldorf den Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt hat. Von dem Vorgang betroffen sind zunächst bis zu 130 Mitarbeiter. Für die Gesellschaft besteht aus heutiger Sicht das realistische Ziel einer Fortführung. Hierzu sollen weitere Investoren an Hein Gericke beteiligt werden. Mit entsprechenden Interessenten werden unvermindert Gespräche geführt.

Die Geschäftsführung der Hein Gericke Deutschland hat gehandelt, weil ein angelsächsischer Fondsinvestor den Restbetrag von rund 1,2 Mio. Euro eines Kredits ohne wirtschaftliche Notwendigkeit und trotz vereinbarungsgemäßer Rückzahlung gekündigt und sofort fällig gestellt hat. Die Unternehmensgruppe ist frei von Bankverbindlichkeiten und verfügt über einen positiven, siebenstelligen Zahlungsmittelbestand. Die konsolidierte Bilanz weist aktuell eine Eigenkapitalquote von etwa 45 % Prozent auf. Die überwiegende Eigenkapitalfinanzierung reichte jedoch allein nicht aus, um genügend Liquidität für das operative Geschäft des Markenherstellers bereitzustellen. Im zweiten Halbjahr konnte ein ehrgeiziges Effizienzsteigerungs-Programm unter der neuen Führungsspitze umgesetzt werden, das eine Ergebnisverbesserung um jährlich 2,5 Mio. Euro und damit die nachhaltige Profitabilität der Unternehmensgruppe bewirkt hat. Als für die aktuelle Entwicklung schwerwiegend hat sich das Wirken einer Investmentbank herausgestellt. Eine komfortabel besicherte Unternehmensanleihe konnte nicht rechtzeitig platziert werden. Gegen die betroffenen Frankfurter Investment-Banker wird derzeit die durchsetzbare Höhe der Schadenersatzansprüche geprüft.

Hein Gericke Group GmbH

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü